Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.
Team K: Für ein Recht auf selbstbestimmtes Lebensende
Der vierte Gesetzgebungsausschuss im Südtiroler Landtag befasste sich heute mit dem Gesetzesvorschlag des Team-K-Abgeordneten Franz Ploner zum Thema „Freie, bewusste Entscheidung für ein Lebensende in Würde“. Dem Beispiel der Toskana folgend, die als erste Region Italiens ein eigenes Gesetz dazu erlassen hatte und Anfang Juni dem an Parkinson erkrankten Schriftsteller Daniele Pieroni dieses Recht einräumte, sollte laut Team K auch Südtirol die Materie gesetzlich regeln.
„Das Nein der Regierungsmehrheit im Gesetzgebungsausschusses zu einer Regelung des Themas auf Landesebene zeugt von mangelndem Verantwortungsbewusstsein zu diesem gesellschaftlich so wichtigen ethischen Thema und verhindert die Beseitigung der Rechtsunsicherheit in einem ethisch komplexen, hochsensiblen Bereich, so wie das Verfassungsgerichtshof durch sein Gutachten gefordert hati“, bedauert der Team-K-Abgeordnete. „Vor allem die Begründung des Gesetzgebungsausschusses zur Ablehnung ist lächerlich. Man wolle das Urteil des Verfassungsgerichtshofes zum Rekurs der italienischen Regierung im Fall Toskana abwarten. Auch arbeite die Landesregierung selbst bereits an einem Beschlussantrag, unter welchen Rahmenbedingungen eine freie, bewusste Entscheidung für das Lebensende erfolgen müsse. Der italienische Verfassungsgerichtshof hat dazu bereits 2019 ein eindeutiges Urteil gefällt: Menschen, die unter einer unheilbaren Krankheit leiden, haben das Recht, im Sinne der persönlichen Selbstbestimmung freiwillig und legal mit medizinischer Assistenz aus dem Leben zu scheiden. Mein Gesetzentwurf fußt auf diesem Urteil und sieht eine Regelung auf Landesebene vor, damit Patientinnen und Patienten in absoluten Ausnahmesituationen selbst über die medizinische Behandlung entscheiden können und dabei auch frei sind, auf ausdrücklichen eigenen Wunsch mit ärztlicher Assistenz ein unerträgliches Leiden zu beenden“, erläutert der Landtagsabgeordnete, Schmerztherapeut und Palliativmediziner Franz Ploner.
Ethisch-moralische Bedenken der italienischen Bischofskonferenz und die Sorge, dass durch regionale Regelungen ein Fleckerlteppich in der Rechtsprechung des überaus delikaten und tabu-behafteten Themas entstehen könnte, sieht Franz Ploner nicht. „Das Verfahren muss überall dasselbe sein: Die Patientenwürde muss bis zum letzten Atemzug gewährleistet sein. Verbindliche Prämissen für ganz Italien in dieser Frage sind die Einrichtung einer interdisziplinären medizinischen Kommission, die Bereitstellung der fachlichen und pharmakologisch-medikamentösen Unterstützungsleistungen durch den Sanitätsbetrieb und die Einhaltung klar definierter Fristen für das Procedere. Es gibt ein Recht zu leben, aber auch ein Recht auf Sterben, wenn ein Mensch den Wunsch hat, aus dem Leben, das für ihn nur noch unerträgliches Leiden bedeutet, zu scheiden. Der Staat ist seit sechs Jahren säumig, das Urteil des Verfassungsgerichtshofes umzusetzen. Mit der Ablehnung meines Antrages durch den Gesetzgebungsausschuss wird betroffenen Menschen in Südtirol ein bedeutendes Recht weiter vorenthalten“, so Franz Ploner