Die Agentur für Einnahmen – Landesdirektion Bozen leidet seit Jahren an akutem Personalmangel. Während in der Provinz Trient, die an Ein- nahmen und Steuern in etwa mit unserer Provinz vergleichbar ist, ca. 300 Personen arbeiten, sind es in Bozen nur ca. 200 Personen. Die Landesdirektion Bozen beschäftigt also ca. 30 % weniger Angestellte als die Nachbarprovinz, obwohl der Arbeitsaufwand durch die Zweisprachigkeitspflicht höher ist. Wettbewerbe zur Besetzung der freien Stellen können selten ausreichend Stellen besetzen, weil ein Arbeitsplatz in der Agentur für Einnahmen für viele, vor allem deutschsprachige Südtiroler, wenig attraktiv ist. Da die Angestellten der Agentur für Einnahmen Staatsangestellte sind, beziehen sie wesentlich niedrigere Löhne und haben weniger Vorteile in Bezug auf Gehaltsentwicklung, Abwesenheiten bei Mutterschaft, Vergütungen der Außendienste und bei der Einschreibung in Zusatzfonds für die Pension, um nur einige zu nennen. Durch den Personalmangel in der Agentur für Einnahmen verjähren viele Steuerakten. Es geht hier nicht drum, MEHR Kontrollen durchzuführen, sondern jene Gelder die laut festgestellten Steuerakten einzuheben sind, nicht verjähren zu lassen. Denn bedenken wir: 90 % der Steuereinnahmen in Südtirol fließen zurück in den Landeshaushalt, durch die genannten Verjäh- rungen verliert die Landesverwaltung viel Geld. Der „contratto funzioni centrali“ Art. 1 Abs. 4 sieht für die autonome Provinz Bozen eine Möglichkeit vor, Zusatzverträge für das Personal der Agentur für Einnahmen abzuschließen. Diese würden den Angestellten bessere wirtschaftliche und soziale Absicherung bieten und die Attraktivität der Arbeitsplätze steigern.
Dies vorausgeschickt
verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung,
- einen technischen Tisch einzurichten, um die Situation zu analysieren und notwendige Änderungsmaßnahmen zu erarbeiten;
- nach Möglichkeit Landesbeamte in die Agentur für Einnahmen abzuordnen, so wie dies bereits bei anderen staatlichen Behörden (z. B. INPS, Rechnungshof) gemacht wurde;
- einen Zusatzvertrag für die Angestellten der Agentur für Einnahmen – Landesdirektion Bozen im Sinne des „contratto funzioni centrali“ Art. 1 Abs. 4 abzuschließen.