Ohne einheitliche Anlaufstelle für die zu erwartenden zahlreichen Fragen der Unternehmen wird es ein Chaos bei der Interpretation der Normen geben. Die DPCM umfassen bislang fast 600 Seiten in einer schwer verständlichen, weil zu technischen Sprache. Dazu kommen die Dekrete des Landeshauptmannes.
Die Anlaufstelle soll zusätzlich als Beobachtungsstelle der wirtschaftlichen Folgen auf die Südtiroler Unternehmen und Freiberufler fungieren, sowie über die Einhaltung des Bankenabkommens wachen.
Die Stelle sollte von der Handelskammer eingerichtet und betrieben werden und alle Fragen zu allen Maßnahmen im Bereich Arbeit und Wirtschaft müssen von dieser Stelle bearbeitet und verbindlich beantwortet werden. In dieser Stelle werden alle Maßnahmen quantitativ und qualitativ erfasst und aufgearbeitet, zur späteren Beurteilung und eventueller Gegensteuerung und auch zur Kontrolle von Missbrauch.
Dies alles vorausgeschickt,
verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung
eine Anlaufstelle für die Unternehmen im Sinne der Prämissen vorzusehen