Für die anstehende Kollektivvertragsverhandlung mit den Interessenvertretern der Landesbediensteten wurde im Landesgesetzentwurf Nr. 14/2019, Artikel 4, ein Betrag von 2.000.000 € vorgesehen.
Im Landesgesetz vom 19. Mai 2015, Nr. 6, wird im Art. 7 (Kollektivvertragsverhandlungen und Finanzbestimmungen) Absatz 1 festgelegt: „Der Höchstbetrag der mit den Kollektivverträgen verbundenen Ausgaben ist für jedes Jahr mit eigener Bestimmung im Finanzgesetz festzulegen. Bei den Vertragsverhandlungen dürfen keine Ausgabenverpflichtungen eingegangen werden, die die für jedes einzelne Jahr festgelegten Grenzen überschreiten“.
Unter Berücksichtigung dieses Gesetzes sind die „Platzhalter“ von jeweils 2.000.000 € zu ersetzen und die Höchstbeträge der Ausgaben für die Kol- lektivverträge bereits im Finanzgesetz festzulegen.
Dies vorausgeschickt,
verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung,
im Landesgesetzentwurf Nr. 14/2019, Artikel 4, für die anstehenden Kollektivvertragsverhandlungen mindestens folgende Gelder vorzusehen:
75.000.000 € für das Jahr 2019
100.000.000 € für das Jahr 2020
125.000.000 € für das Jahr 2021.