Das Urlaubsland Südtirol beherbergt jährlich auch Personen mit Beeinträchtigung. Da für diese Personengruppe Urlaub und Reisen mit besonderen Herausforderungen verbunden ist und diese besonderen Erfordernisse auch einen finanziellen Mehraufwand mit sich bringen, ist es angebracht, den Bedürfnissen dieser Gäste Sorge zu tragen und diesen weitest möglichst gerecht zu werden. Ein gemeinsames Ziel muss es sein, Barrieren abzubauen und die Schwächsten unserer Gesellschaft zu unterstützen, auch in ihrer Urlaubszeit.
Eine Aufhebung der Ortstaxe für Menschen mit Beeinträchtigung und deren Begleitpersonen, wie es bereits in Teilen Italiens geschieht, wäre ein sinnvoller Schritt in diese Richtung. Besonders für organisierte Reisen in Gruppen für Menschen mit Beeinträchtigung würde eine solche Maßnahme eine finanzielle Erleichterung bedeuten.
Die Südtiroler Gemeinden heben von Übernachtungsgästen eine Aufenthaltsabgabe ein, welche für gewöhnlich aus einem Fixbetrag besteht, der mit der Anzahl der Übernachtungen multipliziert wird. Die autonome Provinz Südtirol regelt die Modalitäten und Verfahren zur Umsetzung der Gemeindeaufenthaltsabgabe mit D.L.H. Nr. 4/2013 landesweit einheitlich. In Art. 7 dieses Dekretes sind Personengruppen spezifiziert, die von der Gemeindeaufenthaltsabgabe ausgenommen sind.
In der autonomen Provinz Trient sowie mehreren Gemeinden Italiens, wie z. B. Mailand und Bergamo, wurden Personen mit Beeinträchtigung und deren Begleitpersonen bereits von der Gemeindeaufenthaltsabgabepflicht ausgenommen. Gleiche oder ähnliche Ermäßigungen werden auch in anderen Tourismusregionen Europas bereits angeboten und gewährt. In Bayern z. B. wird die sog. Kurtaxe für Menschen mit schweren Behinderungen zur Gänze erlassen, ebenso für Begleitpersonen. Menschen mit einem Behinderungsgrad bis 50 % erhalten eine Ermäßigung.
Dies vorausgeschickt verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung,
- einen Arbeitstisch zur Thematik „Barrierefreier Urlaub – Zielgruppe Menschen mit Beeinträchtigung“ zu installieren, um Maßnahmen im Zusammenhang mit Urlaub und Behinderung auszuarbeiten und voranzutreiben;
- Personen mit Beeinträchtigung und deren Begleitpersonen von der Abgabepflicht der Gemeindeaufenthaltsabgabe zu befreien.