Das Amt für Energie und Klimaschutz gewährt Beiträge für den Bau und die Erweiterung von Wasserkraftwerken zur Eigenversorgung mit elektrischer Energie von nicht an das Stromnetz angeschlossenen landwirtschaftlichen Gebäuden, Erstwohnungen, Betriebsgebäuden, Schutzhütten und Almhütten, für die ein Anschluss an das Stromnetz mit einem angemessenen technischen und finanziellen Aufwand und unter vertretbaren Umweltauswirkungen nicht durchführbar ist.
In den letzten Jahren haben einige Almbesitzer Investitionen in diese Infrastruktur getätigt, auch mit der Zusage einer Förderung von Seiten der öffentlichen Hand. Nun haben einige der Almbesitzer Schreiben der Equitalia erhalten, mit der Aufforderung, bereits erhaltene Förderungen zurückzahlen. Der zuständige Landesrat hat die Betroffenen zu einer Aussprache nach Bozen beordert, aber keine mögliche Lösung aufgezeigt.
Dies vorausgeschickt,
ersucht man die Landesregierung um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie viele der Antragsteller, welche in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 ein bestätigendes Dekret von Seiten der Landesverwaltung bekommen haben, sind aufgefordert, die bereits erhaltene Fördersumme an die Verwaltung zurückzuzahlen?
- Welche Summe muss voraussichtlich von den betroffenen Antragstellern zurückbezahlt werden?
- Mit welcher Begründung wird von den Antragstellern die Summe zurückverlangt, welche Gesetzesgrundlage liegt diesem rückwirkenden Rechtstitel zugrunde?
- Wer hat die entsprechenden Dekrete unterzeichnet?
- Welcher Landesrat zeichnet sich für diesen Umstand verantwortlich?
- Welche Schlüsse zieht der Landesrat aus diesen unverantwortlichen Vorgehen, welches viele Antragsteller in arge Schwierigkeiten bringt?