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Eine funktionierende direkte Demokratie

Vertreter:innen von 8 Parteien haben am 8. Oktober 2025 in einer Pressekonferenz zusammen mit der Initiative für mehr Demokratie die beiden Gesetzentwürfe vorgestellt, die in der aktuellen Sitzung des Landtages zur Behandlung kommen.
Vor nunmehr sieben Jahren wurde das Landesgesetz zur direkten Demokratie im Landtag verabschiedet. Das Gesetz brachte eine Erweiterung der direkten Demokratie und Erleichterung für die Abhaltung von Volksabstimmungen (z.B. Senkung des Quorums auf 25%) mit sich. Zumindest in der Theorie. Denn in der Praxis sind in den sieben Jahren seit Inkrafttreten des Gesetzes praktisch alle Versuche, eine Volksabstimmung abzuhalten, bereits im Vorfeld ausgebremst worden und zwei Volksbegehren verhindert.
Dies die Vorgeschichte der beiden Gesetzentwürfe, die nun im Landtag behandelt werden.
“Es war das erste Mal, dass wir nicht imstande waren, die notwendigen Unterschriften zusammenzubringen,” erklärt Stephan Lausch von der Initiative für mehr Demokratie. „Daher haben wir uns vor den letzten Wahlen an die antretenden Parteien gewandt und von neun Parteien die Zusicherung erhalten, diese absurde Situation in der neuen Legislatur beenden zu wollen. Diese Parteien haben jetzt die Möglichkeit der Abänderung des geltenden Gesetzes. Gleich nach der Wahl wurden folglich von acht Parteien die zwei Gesetzentwürfe im Landtag eingebracht“.
Für den LGE 6/2023 fungiert Brigitte Foppa (Grüne Fraktion) als Erstunterzeichnerin. Sie erklärt, dass der LGE zwei Themen aufgreift: erstens die Zulässigkeit von Volksabstimmungen, zu der es in der Vergangenheit immer wieder zu Interpretationsschwierigkeiten gekommen war. Der LGE stellt endgültig klar, dass Volksabstimmungen auch zu Gesetzen über die Regierungsform zulässig sind. “Es geht nicht an, dass eine Abstimmung über einen Klimabürgerrat nicht zugelassen wird, weil, so die Begründung der Richterkommission, Abstimmungen über die Regierungsform nicht zugelassen sind,” so Foppa. Dies soll mit dem LGE unmissverständlich geklärt werden. Das zweite Thema betrifft die Richterkommission, die durch Auslosung aus Expertinnen und Experten des öffentlichen Rechts gebildet werden soll: Universitätsprofessorinnen und -professoren, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, sowie ehemalige Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter – damit soll ausgeschaltet werden, dass dieselben Richter, die sich zuerst gegen die Zulässigkeit einer Abstimmung ausgesprochen haben, danach auch über eventuelle Rekurse entscheiden.
Der LGE 7/2023 wird von Alex Ploner (Team K) erstunterzeichnet. Er erklärt, dass die Zeit der Ausreden vorbei sein muss. „Ich habe schon vor 4 Jahren das Thema der Online-Unterschriften im Landtag als Beschlussantrag eingebracht. Was im restlichen Italien schon möglich ist, darf hierzulande nicht verhindert werden. Damals hieß es bei der Ablehnung durch die SVP, dass man Bedenken mit dem Datenschutz und Cybersicherheit habe. Man versprach, bis Jahresende 2021 die noch offenen Fragen geklärt haben zu wollen. Um Fragen zu klären ist jetzt genug Zeit gewesen. Eine neuerliche Ablehnung solch wichtiger demokratiepolitischer Instrumente, wie eben die Möglichkeit der Online-Unterschrift oder Abgabe von Unterschriften in jeder Gemeinde und nicht nur in der Heimatgemeinde würde mir nur zeigen, dass eine gewisse Angst vor der Mitbestimmung der Bevölkerung vorherrscht.“
Mitgetragen werden die Gesetzentwürfe auch von den Abgeordneten Myriam Atz der Süd-Tiroler Freiheit. „Direkte Demokratie lebt davon, dass Menschen aktiv mitgestalten und mitentscheiden können – und das darf nicht an unnötigen Hürden scheitern. Die Verfahren müssen einfach, zugänglich und dienlich sein. Wenn Beteiligung zu kompliziert oder aufwendig ist, verliert sie ihre Kraft und Glaubwürdigkeit. Deshalb setze ich mich seit Jahren dafür ein, dass etwa die Zahl der notwendigen Unterschriften deutlich gesenkt und auch eine zeitgemäße Online-Unterschriftenabgabe ermöglicht wird – leider wurden genau diese Vorschläge bislang von der Regierungsmehrheit im Landtag immer wieder abgelehnt. Demokratie soll Menschen zur aktiven Beteiligung einladen, nicht vergraulen!”, so Myriam Atz.
Sandro Repetto (PD) erklärt: “Ich habe mich entschieden, diese Gesetzentwürfe zu unterstützen, da ich davon überzeugt bin, dass Beteiligung gefördert und erleichtert werden sollte, gleichzeitig aber in einem ausgewogenen institutionellen Rahmen sein muss, in dem die Verantwortung für politische Entscheidungen klar bei den demokratisch gewählten Organen liegt.”
Andreas Leiter Reber von der Freien Fraktion begründet seine Mitunterzeichnung: „Weltweit gerät die demokratische Mitsprache und freie Meinungsbildung immer stärker unter Druck. Umso wichtiger ist es, die direktdemokratischen Instrumente vor Ort zu stärken und Hürden für Volksabstimmungen abzubauen.“
Auch Jürgen Wirth Anderlan unterstützt das Anliegen: „Das Südtiroler Volk ist unser Arbeitgeber und ihm sind wir verpflichtet. Deshalb sollte und muss es zukünftig zu wichtigen Themen mit Langzeitfolgen verpflichtende Volksabstimmungen geben. JWA ist Teil der Initiative für mehr Demokratie und wir unterstützen aus voller Überzeugung diese Gesetzesinitiative, damit endlich das Mitbestimmungsrecht in Südtirol gut und wirksam anwendbar gemacht wird.“
Alle Anwesenden an der Pressekonferenz erinnern daran, dass es vor der Landtagswahl 2023 ein Versprechen gegeben hatte, die direkte Demokratie im Allgemeinen und die Forderungen dieser Gesetzentwürfe im Spezifischen zu unterstützen. “Wort halten ist das A und O der Politik. Wer vor der Wahl etwas verspricht, ist aufgefordert, das Wort zu halten – auch wenn man in die Mehrheit gewechselt ist. Mit den Stimmen von Galateo, Scarafoni und Ulli Mair (sie hatten es 2023 versprochen) gehen die Gesetzentwürfe durch. Die Stunde der Wahrheit, sie ist gekommen,” so die Anwesenden Brigitte Foppa, Alex Ploner, Stephan Lausch, Myriam Atz, Sandro Repetto, Andreas Leiter Reber, Jürgen Wirth Anderlan, Madeleine Rohrer, Maria Elisabeth Rieder, Franz Ploner.
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