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Erhöhung der Gemeindeaufenthaltsabgabe
Das Team K spricht sich gegen die Beschlussvorlage in Sachen Ortstaxe aus: Erhöhung JA, aber verhältnismäßig und nicht in absoluten Beträgen.
In diesem Zusammenhang verweisen wir auf unseren Abänderungsantrag zur Beschlussvorlage in der Sache (eingereicht am 16.12.24): „Prozentuale Erhöhung der Gemeindeaufenthaltsabgabe“. Diese hatte in der GR-Sitzung vom 18.12.2024 keine Mehrheit gefunden – verbunden mit dem Hinweis, in Zukunft eine derartige prozentuale Erhöhung der Ortstaxe zu beschließen. Für uns ist nicht nachvollziehbar, warum dieser Zusage nicht Folge geleistet wird.
Die Landesgesetzgebung sieht vor, dass jede Erhöhung der Gemeindeaufenthaltsabgabe auf alle Unterkunftskategorien einheitlich erfolgen muss, und zwar entweder mit demselben Prozentsatz oder mit demselben absoluten Wert. Die vorgeschlagene einheitliche Erhöhung der Ortstaxe um denselben absoluten Betrag für alle Beherbergungskategorien (von den einfachsten Pensionen bis hin zu 5-Sterne-Luxushotels) begünstigt das Hochpreissegment und führt zu einer ungleichen prozentualen Erhöhung zwischen den einzelnen Kategorien, was eine unerwünschte regressive Wirkung hat: Luxushotels profitieren von einer proportional geringeren Erhöhung.
Sie belastet die unteren Kategorien im Verhältnis stärker – gerade jene, die am preissensibelsten sind. Vor allem die kleineren Betriebe werden dadurch benachteiligt. Grundsätzlich sollte gelten: Wer mehr ausgeben kann, muss auch mehr beitragen – dies auch angesichts der größeren Umweltauswirkungen der höheren Hotelkategorien.
Eine einheitliche prozentuale Erhöhung, wie laut Landesgesetz möglich – also proportional zum Tarifniveau der einzelnen Kategorien – wäre gerecht, die Beschlussvorlage hingegen widerspricht jeglichem Grundsatz einer gerechten Besteuerung. Einmal mehr wird hier gezeigt, dass die Interessen der Tourismuslobbys schwerer wiegen als Gerechtigkeitszielsetzungen. Für uns bleibt die Priorität klar: Steuergerechtigkeit und mehr Mittel für die Stadt und ihre Einwohner*innen.