Wohin mit älteren, kranken Menschen, wenn die Familie die Betreuung ihrer Angehörigen nicht bewerkstelligen kann und wenn Krankenhäuser und Seniorenheime an ihre Grenzen stoßen? Für viele heißt die Antwort: „Badante“, eine Person, die diese hilfsbedürftigen Menschen in ihrer vertrauten Umgebung begleitet. Maria Elisabeth Rieder vom Team K weiß aus vielen Berichten, dass für viele Familien mit der Suche nach Unterstützung bei der Pflege zu Hause ein wahrer Spießrutenlauf beginnt. „Die Angehörigen stehen zeitlich unter Druck, der Alltag steht Kopf und viele Fragen bleiben unbeantwortet. Wir werden deshalb diese Woche im Südtiroler Landtag einen Beschlussantrag einbringen, der den Bereich rund um das Thema Hauspflegekräfte (Badanti) übersichtlicher gestalten soll.“
Der Beschlussantrag des Team K sieht die Einführung eines verpflichtenden Berufsverzeichnisses für Hauspflegekräfte (Badanti) vor. In Zusammenarbeit mit den Hauspflegediensten, den Diensten für Hauskrankenpflege und den privaten Agenturen sollen Mindestvoraussetzungen definiert werden, um in das Register eingetragen zu werden. Für die im Berufsverzeichnis eingetragenen Hauspflegekräfte sollen Aus- und Weiterbildungskurse angeboten werden, um einen Mindestqualitätsstandard für die Pflegeleistungen zu gewährleisten. Sprachkurse zur Erlangung der Basiskenntnisse sollen anfängliche sprachliche Barrieren zwischen Pflegebedürftigen und Pfleger:innen abbauen. „Zudem braucht es auch eine Anlaufstelle in den territorialen Sprengeldiensten, um pflegende Angehörige und die Hauspflegekräfte zu unterstützen. Hier gibt es von Seiten des Landes bisher wenig Hilfe. Lediglich eine Liste von zehn Agenturen und Sozialgenossenschaften, welche im jeweiligen Bezirk tätig sind, findet sich auf der Homepage der Abteilung Soziales der Provinz Bozen, das ist zu wenig, ist sich die Landtagsabgeordnete des Team K sicher.
Derzeit gibt es im Bereich der privaten Pflegekräfte wenige gesetzliche Regelungen, allgemeine Qualitätsstandards fehlen. Private Pflegekräfte können über private Kontakte, die Arbeitsvermittlung oder über eigens darauf spezialisierte Agenturen und Sozialgenossenschaften gefunden werden. Die Anstellung erfolgt über einen Vertrag für Hausangestellte und Pfleger:innen für private Haushalte. Dieser sieht eine differenzierte Einstufung nach Qualifikation bei den Pfleger:innen vor.
„Es muss im Interesse des Landes liegen, zu wissen, wer im Land tätig ist und primär mit und unter welchen Voraussetzungen in diesen Berufszweigen gearbeitet wird. Zudem müssen bestimmte Grundkenntnisse vorhanden sein, damit eine enge Zusammenarbeit zwischen den Sprengelkrankenpfleger:innen, den Mitarbeiter:innen des Hauspflegedienstes und den Hauspflegekräften sichergestellt wird. Oberstes Ziel ist die gute Pflege der pflegebedürftigen Menschen. Dafür müssen Mindeststandards bei der geleisteten Pflege- und Betreuungsarbeit gewährleistet werden. Momentan müssen pflegende Angehörige darauf vertrauen, dass die Pflegekräfte ausgebildet sind und wissen, was sie tun. “Es kann nicht die Lösung sein, das ganze Feld der „Badanti“ einfach der Privatwirtschaft zu überlassen. Hier braucht es enge Zusammenarbeit der öffentlichen Dienste mit den privaten Anbietern“, so Maria Elisabeth Rieder zum Abschluss.