Internetportale für touristische Kurzzeitvermietungen befeuern den Entzug von Wohnraum zur Langzeitmiete in Südtirol, der mittlerweile ein besorgniserregendes Niveau erreicht hat. Heute hat der Landtag einen Antrag des Team K zu diesem Thema angenommen. Paul Köllensperger: „Heute sind Airbnb und ähnliche Typologien von Anbietern zu Vermittlern geworden, die von Immobilienagenturen und Fachleuten genutzt werden, die in manchen Fällen Dutzende von Wohnungen anbieten. Da in vielen Südtiroler Gemeinden die Miete oder der Kauf eines Hauses unerschwinglich geworden ist, besteht die Gefahr, dass es zu sozialen Spannungen kommt. Nicht zu vergessen, dass Wohnen ein Grundrecht des Menschen ist.“.
Der Erfolg von Airbnb und Co. führt zu einer zunehmenden Verknappung des Wohnungsangebots. Seit der starken Verbreitung dieser Plattformen, werden immer mehr Wohnungen für kurz- und sehr kurzfristige touristische Vermietungen verwendet. Das entzieht dem lokalen Markt die Verfügbarkeit dieser Wohnungen und treibt die Preise weiterhin in die Höhe. Dies ist ein großes Problem für die Bevölkerung, das durch die galoppierende Inflation noch verschärft wird.
Den Grundgedanken der internetbasierten Sharing-Economy, der sympathischen Vermietung von privaten Zimmern zwischen Privaten, sieht das Team K mit Wohlwollen. Die heutigen Vermittlungsportale für Kurzzeitvermietungen sind aber inzwischen Giganten, die fest in den Händen von Fachleuten und Immobilienagenturen sind, was sich äußerst negativ auf die Mietkosten für Wohnraum auswirkt. Daher müssen diese Auswirkungen im Interesse der Wohnbevölkerung begrenzt werden, wie es in vielen europäischen Tourismusorten bereits praktiziert wird. Wenn ein einziger Anbieter – wie in einem Fall in Bozen – nicht nur eine, sondern bis zu achtzig Wohnungen im Internet anbietet, handelt es sich eindeutig nicht mehr um eine persönliche private Art der Beherbergung.
“Das Problem muss aus mehreren Blickwinkeln betrachtet werden. Zunächst müssen die rechtlichen Fragen geklärt werden“, erklärt Paul Köllensperger, „deshalb haben wir die Landesregierung verpflichtet, zu klären, wie weit unsere Kompetenzen in der Reglementierung dieser Materie gehen. Es ist zu klären, wie eine Verkürzung der jährlichen Gesamtdauer der touristischen Kurzzeitmiete pro Objekt erfolgen kann”.
Nach der Klärung dieser rechtlichen Aspekte sieht der angenommenen Antrag zwei weitere Schritte vor, um das Problem wirksam anzugehen. In enger Abstimmung mit dem Gemeindeverband soll für alle 116 Gemeinden Südtirols eine Musterverordnung entworfen werden. Die Gemeinden können daraufhin eine ortsspezifische Definition erlassen. Gemeinden mit Wohnungsnot sind aufzufordert, in den Gemeindebauordnungen den Begriff der Zweckentfremdungsverbots von Wohnraum dahingehend zu ergänzen, dass pro Objekt eine Höchstgrenze an Tagen zur Vermietung zu touristischen Zwecken vorgesehen wird.