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Medizinisches Cannabis: Überarbeitung des Gesetzentwurfs des Team K nach Diskussion im Landtag zum Wohl von Patientinnen und Patienten
Der Landtagsabgeordnete Dr. Franz Ploner vom Team K hat seinen Gesetzentwurf zu Cannabisarzneimitteln für medizinisch therapeutische Zwecke zur Überarbeitung nach der Diskussion im Plenum ausgesetzt. Ziel ist in Abstimmung mit Gesundheitslandesrat Hubert Messner ein praktikables Gesetz auf Landesebene zu einer guten und zeitgerechten Patientenversorgung.
„Die angeregte Diskussion im Südtiroler Landtag zum Gesetzentwurf und im Vorfeld bereits im Gesetzgebungsausschuss haben zwei Tatbestände offengelegt: Zum Einen muss das Thema ‚Heilmittel mit Cannabis‘ schnellstens enttabuisiert werden. Zweitens ist wissenschaftlich lange schon nachgewiesen, dass die Therapie mit cannabisbasierten Arzneimitteln bei Erkrankungen wie Spastik, Erbrechen, chronischen Schmerzen, Übelkeit und Erbrechen eine Linderung der Symptome bewirkt. Seit mehreren Jahren ist in Italien demnach auch die Verordnung von medizinischem Cannabis, Cannabisblüten, Cannabisextrakten und von cannabisbasierten Arzneimitteln auf Rezept möglich. Aber genau hier liegt derzeit des Pudels Kern. Die primäre Zuständigkeit liegt beim Staat, und hier setzt mein Gesetzentwurf an, den Einkauf, die zentrale Ausgabe der Cannabismedikamente, die Schulung und Vereinfachung der Verschreibung durch die Ärzte und Ärztinnen und die Verfassung der Therapiepläne dazu auf Landesebene zu regeln und zu vereinfachen“, erläutert der Landtagsabgeordnete Dr. Franz Ploner.
Hintergrund des Gesetzentwurfes ist laut Ploner die derzeitige unzureichende Handhabung der Materie auf staatlicher Ebene: „Cannabis ist in Italien noch lediglich als Betäubungsmittel eingestuft. Derzeit besteht auf nationaler Ebene nur ein einziges Zentrum, das zur Herstellung von Cannabis zu therapeutischen Zwecken ermächtigt ist. Dieses ist nicht in der Lage, den Bedarf an Cannabisprodukten im medizinischen Bereich abzudecken. Dass in Südtirol in Zukunft Verfügbarkeit und Verabreichung dieser Arzneimittel gewährleistet und Zugang und Verschreibungsprozess zur Behandlung mit Cannabis-Pharmaka zum Wohl von Patientinnen und Patienten vereinfacht werden, bleibt weiterhin Ziel einer überarbeiteten und demnächst neu vorgelegten Gesetzesakte im Südtiroler Landtag“, so Franz Ploner vom Team K.



