Öffentliche Bedienstete warten bis zu 27 Monate auf die Auszahlung ihrer Abfertigung. Im jänner 2020 wurde ein Beschlussantrag des Team K angenommen, dieser sieht vor, dass das Land die Abfertigung vorstreckt. Die Umsetzung dieses Beschlusses wird zum wiederholten Male verschoben.
Öffentliche Bedienstete warten lange auf die Auszahlung ihrer Abfertigung. Während im Privatsektor die Abfertigung mit Ende des Arbeitsverhältnisses ausbezahlt wird, warten öffentliche Bedienstete bei Eintritt in den Ruhestand derzeit bis zu 27 Monate auf die 1. Rate der Auszahlung ihrer Abfertigung. Bereits Im Jänner 2020 wurde im Südtiroler Landtag ein Beschlussantrag des Team K genehmigt. Darin ist vorgesehen, die Möglichkeit der Einrichtung eines Rotationsfonds zur Vorstreckung der Abfertigung für die öffentlichen Bediensteten zu prüfen und bei positivem Ergebnis diesen einzurichten. „Seit November 2020 liegt ein positives Rechtsgutachten vor, umgesetzt wurde leider noch nichts“, bedauert Maria Elisabeth Rieder, die Einbringerin des Beschlussantrages. Aus diesem Grund hat sie im Nachtragshaushalt neuerlich die Forderung eingebracht, diesen Rotationsfond endlich einzurichten und den öffentlichen Bediensteten die Abfertigung vorzustrecken. Dies wurde jedoch von der SVP/Lega Mehrheit im Landtag abgelehnt, obwohl eine genehmigter Beschlussantrag aus dem Jahr 2020 vorliegt. Die Begründung des Landeshauptmanns war: „Abgesehen von den Finanzmitteln für die kommenden Jahre, muss zuerst ein strategischer Plan ausgearbeitet werden, denn wichtiger als die notwendigen Finanzmittel sind die bereitzustellenden Personalressourcen, die in den betroffenen Ämtern bereitgestellt, besetzt und eingearbeitet werden müssen, um eine so große Anzahl an Abfertigungen zu bearbeiten und auszuzahlen“. „Ich bin sehr enttäuscht“, sagt Maria Elisabeth Rieder, „die Vorstreckung der Abfertigung für öffentliche Bedienstete wird es weiterhin nicht geben, obwohl der Landtag den Beschlussantrag bereits Anfang 2020 genehmigt hat.“