Landtagsabgeordneter Paul Köllensperger (Team Köllensperger) hat heute Morgen eine Anfrage an den Präsidenten des Landtags, Roberto Bizzo, gestellt, um Klarheit über das jüngste Desaster zu erlangen, welches von Landesregierung und Landesämtern im Rahmen der Ausschreibung für die Erneuerung der Konzessionen für den Nahverkehr in Südtirol verursacht wurde. Es ist bekannt, dass die Ausschreibung in einem Fiasko geendet ist, mit einem rechtlichen Rattenschwanz. Wie aus Pressequellen verlautet, werden laufende Strafanzeigen dazu führen, dass sich Provinz und SAD in den kommenden Monaten in den Gerichtssälen gegenüberstehen werden.
Im Fokus steht diesmal die Vergabe eines Rechtsberatungsauftrags, welcher nicht der gut ausgestatteten Anwaltschaft des Landes im Palais Widmann anvertraut wurde, sondern – wie üblich – einem externen Spezialisten: Pierluigi Mantini, Rechtsanwalt und Professor für Verwaltungsrecht. Der Auftrag ist natürlich mit einer nicht unerheblichen Honorarhöhe (175 Tausend Euro) verbunden, welche unter der Beschreibung “Rechtsberatung bei Verfahren zur Vergabe öffentlicher Verkehrsdienste (Busse und Bahnen) in Südtirol” verbucht wird.
“Die derzeitigen Konzessionen laufen am 18. November aus, praktisch morgen, wenn man die Bearbeitungszeiten der öffentlichen Verwaltung bedenkt”, so der Landtagsabgeordnete Köllensperger in seiner Anfrage, “und die Ausschreibung hätte schon längst abgeschlossen sein müssen. Um einen Ausweg aus einer kritischen Situation zu finden, die durch das schlechte Management einer Ausschreibung im Wert von fast 1 Milliarde Euro verursacht wurde, hat die Abteilung für Mobilität offensichtlich entschieden, sich auf einen erstklassigen Verwaltungsfachmann zu verlassen. Bestens bezahlt, wieder einmal mit dem Geld der Steuerzahler.“
In einer direkten Anfrage an den zuständigen Landesrat Florian Mussner wirft der Spitzenkandidat des Team Köllensperger eine Reihe von Fragen auf, die Erarialschäden vermuten lassen und infolgedessen auch für den Rechnungshof von Interesse sein dürften. “Erfolgte die in der Einleitung erwähnte Beauftragung als Direkt-Vergabe? Wenn ja, wie wurde die Wahl begründet? Ist das Amt für Mobilität der Auftraggeber? Wer genau unterschreibt den Auftrag? Was waren die Auswahlkriterien, die zur Ernennung des gewählten Beraters führten? War die Bestellung eines externen Beraters dringend erforderlich? Und wenn ja, warum? Wurde eine Analyse des internen Personals der Provinzverwaltung, einschließlich der Anwaltschaft, durchgeführt, um festzustellen, ob die öffentliche Einrichtung nicht intern über das erforderliche Know-how verfügt, weshalb es unerlässlich ist, sich an einen externen Experten zu wenden?“
Und schließlich: “Erscheint es, in Erwartung der Ergebnisse der gerichtlichen Einwände über die Ausschreibung und die anschließende Annullierung derselben – von welchen aus Pressequellen zu erfahren ist- nicht plausibel, den Tatbestand des Steuerschadens zu erkennen, da der zuständige Abteilungsdirektor (Günther Burger) nicht in der Lage war, die ihm übertragene Aufgabe zu bewältigen, nämlich die Ausschreibung für die Erneuerung der Konzessionen für den Nahverkehr zu erstellen, und die Provinz dadurch zwang, einen externen Berater zu beauftragen? Sollte Herr Burger angeklagt und anschließend wegen seiner Aktivitäten im Zusammenhang mit der oben genannten Ausschreibung verurteilt werden, stellt diese Direkt-Beauftragung an einen externen Berater dann etwa keinen Steuerschaden dar?“