Ein Gesetz, das am besten nie in Kraft treten sollte, in dieser Zeit der Krise aber erst recht nicht. Nicht weil das alte Gesetz besonders gut wäre, nein. Sondern weil das neue Gesetz ein mittlerweile eingespieltes und ausjudiziertes System über den Haufen wirft. Und das in einer Zeit, in der die Wirtschaft, und gerade auch der Bausektor, in einer tiefen Krise stecken, weil die Covid19 Maßnahmen den Sektor so wie viele andere abgewürgt haben.
In so einer Wirtschaftskrise, einer Situation der Unsicherheit, braucht es neben klaren Spielregeln und Rechtssicherheit vor allem Aufbau- und Unterstützungsmaßnahmen durch die öffentliche Hand.
Nicht weitere Bremsklötze. Nicht ein Umkrempeln aller Regeln, durch ein neues, zweifelhaftes Gesetz. Für dessen konkrete Umsetzung die Hausaufgaben noch nicht gemacht worden sind, auch weil die Corona Krise vieles blockiert und verzögert hat.
Unter anderem fehlen immer noch einige Durchführungsbestimmungen, ohne die das Gesetz nicht angewendet werden kann.
Diese Tatsache sollte die Landesregierung, vor allem die zuständige Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer, zur Kenntnis nehmen. Wollen wir der Bauwirtschaft den Todesstoß versetzen?
Die Gemeinden sind noch nicht vorbereitet auf die Umsetzung der organisatorischen und personellen Maßnahmen, die das Gesetz erfordert. Und sie haben in der Krise wohl – berechtigterweise – auch andere Sorgen und Prioritäten. Was ist mit all den neuen Kommissionen? Durch Corona ist nicht einmal ein richtiges Zusammentreffen möglich in dieser Phase, Videokonferenzen sind da nicht eine große Hilfe.
Die Freiberufler sind ebenso zumindest zu einem großen Teil noch nicht vorbereitet, die Techniker haben noch keine Erfahrung mit den neuen Verfahren und mit den neuen Spielregeln. Wie viele von ihnen könnten heute ohne große Schwierigkeiten ein Projekt umsetzen? Zudem: es gibt noch keine Rechtsprechung und keine Rechtssicherheit.
Paul Köllensperger meint dazu: „Man kommt nicht umhin, als daraus zu schließen dass ein Inkrafttreten dieses Gesetzes in der jetzigen Phase einen monatelangen Stillstand bei der Vergabe von Baugenehmigungen mit sich bringen würde – also de facto einen Baustopp für eine lange Zeit. Den der Bausektor in der Corona Krise sicher nicht braucht.“
Peter Faistnauer, der als ehemaliger Bürgermeister die Situation in de Gemeinden gut einschätzen kann, schlägt in dieselbe Kerbe: „Viele Bürgermeister scheiden mit den Gemeindewahlen aus dem Amt. Da die Wahlen voraussichtlich erst im Herbst stattfinden, ist der Stillstand die logische Folge. Gemeindeverwaltungen, Bauherren, Handwerker und Freiberufler brauchen in dieser unsicheren Zeit Rechtssicherheit!“
Deshalb die Forderung des Team K: Das Inkrafttreten des neuen Gesetzes “Raum und Landschaft” muss verschoben werden, am besten auf nächstes Jahr.
Team K
Peter Faistnauer
Paul Köllensperger