In Bezug auf unsere Landtagsanfrage Nr. 14–18 ergeben sich für uns noch einige Unklarheiten, weshalb wir weitere Informationen benötigen. Zudem möchten wir betonen, dass es für uns nicht von Interesse ist, wer hier zuständig ist oder nicht. Denn unser Recht auf Antwort besteht unabhängig davon. Laut Art. 110 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Südtiroler Landtages haben „die Landesregierung bzw. der Landtagspräsident/die Landtagspräsidentin die Anfragen vollständig und zeitgerecht zu beantworten.“
Dies vorweg, richten wir folgende Frage an die Südtiroler Landesregierung
1) Wir bitten um die Erstellung einer Tabelle mit exakter Angabe jeder einzelnen durchgeführten Grasprobe, mit eindeutiger Angabe des jeweiligen Standortes pro durchgeführter Grasprobe, sowie Nummer/Datum des Laborberichtes. Bei drei Untersuchungsphasen (gemäß ihrer Antwort Nr. 2 der Landtagsanfrage 14 18 – Grasproben der Südtiroler Sanität) betrifft dies insgesamt 75 Laborberichte.
2) Können Sie uns weitere Details zu dem neuen NAP bekanntgeben, vor allem in Bezug auf die sensiblen Zonen und die Ausbringung von Pestiziden auf landwirtschaftlichen Flächen angrenzend an sensible Zonen?