Das Arbeitsförderungsinstitut AFI widmete sein Frühjahrsbarometer den Arbeitspendlerinnen und -pendlern. Die meisten Südtiroler/innen erreichen in etwa 30 Minuten ihren Arbeitsplatz, das ist im Ländervergleich eine privilegierte Situation. Leider konzentrieren sich die Pendlerbewegungen hauptsächlich in Richtung der großen Städte, vor allem auf Bozen. In den letzten Jahren wurden viele Dienste zentralisiert und somit der Pendlerverkehr erheblich verstärkt. In einigen Bereichen erwies sich die Zentralisierung als nicht zielführend, da auch Bürgerinnen und Bürger vermehrt Ämtergänge in Bozen durchführen mussten, die sie vorher in ihrer Gemeinde oder in ihrem Bezirk (z. B. Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung) durchführen konnten.
Durch die Corona-Pandemie wurden viele Arbeitnehmer/innen in kurzer Zeit ins Homeoffice versetzt, vor allem tausende Angestellte der öffentlichen Verwaltung. Dies hat aufgezeigt, dass sehr viele Dienste smart, also von zu Hause aus und dezentralisiert erledigt werden können. Wenn die Arbeit zum Menschen kommt und nicht umgekehrt, werden die Pendlerbewegungen erheblich reduziert. Außerdem steigt mit weniger Verkehr die Lebensqualität der Einwohner/innen der Städte ebenso wie jene der Arbeitnehmer/innen, die sich nicht mehr täglich dem Pendlerstress aussetzen. Pendeln bedeutet nämlich für viele Angestellte Stress. Einkäufe und Besorgungen müssen oft unterwegs erledigt werden und können nicht immer lokal vor Ort erfolgen.
Telearbeit, Smart working oder Homeoffice erfordern Disziplin und die richtige Ausstattung. Denkbar wären auch gemeinsam nutzbare Arbeitsplätze in leerstehenden oder ungenutzten öffentlichen Gebäuden, was gleich mehrere Zwecke erfüllt: Dezentralisierung der Dienste, Vermeidung von Pendlerbewegungen und Stärkung der lokalen Wirtschaft. Meistens kauft der Mensch nämlich dort ein, wo er arbeitet.
Dies vorausgeschickt, verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung:
- zu überprüfen, ob und in welcher Form zukünftig vermehrt Telearbeit möglich ist und diese zu fördern;
- zu überprüfen, welche Dienste im Sinne des Subsidiaritätsprinzips vor Ort oder dezentralisiert angeboten werden können.