Cannabisbasierte Arzneimittel helfen Patienten, die mit chronischen Schmerzen leben, diese zu bewältigen. Dieses Medikament ist in Südtirol – wie in ganz Italien – knapp und es ist in den Apotheken schwer zu bekommen. Dr. Franz Ploner hat sich in einem ausführlichen Gesetzesentwurf, der heute im vierten Gesetzgebungsausschuss von der Mehrheit abgelehnt wurde, mit dem Thema aus verschiedenen Blickwinkeln beschäftigt.
„Das Bewusstsein für die Bedeutung von cannabisbasierten Medikamenten ist noch nicht weit genug verbreitet. Es gibt immer noch Vorurteile und Widerstände, die wir überwinden müssen: Wir sprechen über Arzneimittel, die die Schmerzen von Patienten lindern können, die an Krankheiten leiden, die es ihnen schwer machen, ein Leben in Würde zu führen. Wir sprechen von Medikamenten, die die Schmerzen von Patienten lindern können, die an Krankheiten leiden, die es ihnen buchstäblich schwer machen, ein Leben in Würde zu führen. Wir denken an die Schwierigkeiten und Schmerzen von Menschen, die an Krebs oder Multipler Sklerose leiden, um zwei Beispiele zu nennen. Dieses Thema liegt mir sehr am Herzen“, erklärt Franz Ploner, Erstunterzeichner des abgelehnten Gesetzentwurfs.
Wir wissen, dass der Bedarf an medizinischem Cannabis in Südtirol bei etwa 10 Kg pro Jahr liegt, bei Gesamtkosten von etwa 250.000 Euro. Diese Menge ist jedoch immer noch unzureichend und bezieht sich nur auf Patienten mit „roten“ Rezepten, während sich der geschätzte jährliche Bedarf bei denjenigen, denen der Arzt ein „weißes“ Rezept verschrieben hat (und die daher das Medikament aus eigener Tasche bezahlen müssten), vervierfachen würde.
Ausgehend von einem 2019 angenommenen Beschlussantrag des Abgeordneten Nicolini, der den Gesetzentwurf mitunterzeichnet hat, wurde beschlossen, das Versuchszentrum Laimburg sowohl für den Pflanzenanbau als auch für die Forschung einzubeziehen. Das Ministerium war sich des Problems bewusst und genehmigte den Anbau für öffentliche Einrichtungen und private Unternehmen im Rahmen von Ausschreibungen, doch die Investitionen für den Markteintritt sind nicht zu unterschätzen.
Zwei weitere Schwerpunkte des Gesetzentwurfs sind die Sensibilisierung und Schulung von Ärzten in Bezug auf cannabisbasierte Arzneimittel sowie die Effizienzsteigerung der Einkäufe.
„Ich bin ehrlich gesagt enttäuscht von der Mehrheit. 2019 wurde der Antrag meines Kollegen Nicolini fast einstimmig angenommen, dieser Gesetzesentwurf sollte nach dem gleichen Prinzip den Fokus erweitern, doch er wurde bereits nach der Generaldebatte abgelehnt, ohne die Vorschläge in den einzelnen Artikeln überhaupt zu behandeln.” so Franz Ploner abschließend.
Hier geht es zum Bericht zum Landesgesetzentwurf Nr. 105/21: Bestimmungen über die Verwendung von Cannabisarzneimitteln für therapeutische Zwecke und Förderung der Forschung zur Produktion durch autorisierte Einrichtungen.