Es gibt mehrere Facharztausbildungsärzte/Innen, die nach dem österreichischen Ausbildungsmodell ihre Facharztausbildung absolvieren, aber noch nicht den Zweisprachigkeitsnachweis besitzen. Für einige Kollegen/Innen läuft ihr dreijähriger Anstellungsvertrag innerhalb März 2020 aus.
Sie wurden, nachdem vor zwei Jahren die Facharztausbildungsstellen für die Facharztausbildung nach österreichischem Modell geschaffen wurden, vom Anstellungsverhältnis als B-Arzt und bisVertragsmodell, der die Anstellung ohne Zweisprachigkeitsnachweis zulässt, auf diese neugeschaffenen
Ausbildungsstellen übernommen.
Das österreichische Facharztausbildungssystem lässt eine Unterbrechung der Facharztausbildung ohne Verlust der bereits erfolgten Ausbildungszeiten ohne driftigen Grund nicht zu.
Einige dieser Kollegen haben bereits Sprachdiplome niedrigeren Ranges, nicht jedoch das A-Diplom (C1). Alle Kollegen/Innen besuchen die Sprachkurse zur Erlangung des A-Diploms (C1).
Dies vorweg, richten wir folgende Frage an die Südtiroler Landesregierung:
1. Können die Facharztausbildungsverträge trotz des Fehlens des A-Sprachdiploms
um weitere zwei Jahre (insgesamt fünf Jahre) oder bis zum Erwerb des A-Diploms (C1) verlängert werden?
2. Können Sprachdiplome niedrigen Ranges als Übergangslösung bis zum Erreichen des A-Diploms (C1) verwendet werden?
3. Sollten die Verträge nicht verlängert werden können, wie gedenkt man diese
Kollegen/Innen weiter anzustellen, damit ihre Ausbildungszeiten nicht verloren gehen?
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