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Auwald-Urteil: Team K fordert klare Regeln für den Schutz von Auwäldern
Das Verwaltungsgericht Bozen hat den Rekurs des Artenschutzzentrums St. Georgen und des WWF Südtirol gegen die Umwidmung eines Teils des Brixner Auwaldes in Gewerbegebiet abgewiesen. Das Team K Brixen nimmt das Urteil zur Kenntnis, sieht darin aber Anlass, zwei unterschiedliche Fragen deutlich zu benennen: die inhaltliche Bewertung des konkreten Falles einerseits, und die grundsätzliche Frage nach der Legitimierung von Umweltverbänden vor Gericht aufzutreten, andererseits.
Das Gericht hat die Umwidmung in der Sache ausführlich geprüft und auf Grundlage mehrerer fachlicher Gutachten bestätigt, dass der betroffene Waldbestand durch die jahrzehntelange Abtrennung vom Eisack seine typischen ökologischen Merkmale eines Auwaldes größtenteils verloren habe. Zwei Drittel der Fläche sollen erhalten bleiben, als Ausgleich wird das Biotop „Millander Au“ um rund 17.000 m² erweitert. Diese fachliche Bewertung nimmt das Team K zur Kenntnis.
Gleichzeitig hat das Gericht den Rekurs auch deshalb abgewiesen, weil es den beiden Umweltvereinen die Klagebefugnis abgesprochen hat – unter anderem wegen zu geringer Mitgliederzahl bzw. wegen fehlenden Nachweises der eigenständigen Klagebefugnis einer regionalen Verbandssektion. Sabine Mahlknecht, Elisabeth Fulterer und Verena Waldboth des Team K Brixen halten es für wichtig, diese Frage unabhängig vom konkreten Fall zu diskutieren: Wenn lokale und regionale Umweltorganisationen in Südtirol Schwierigkeiten haben, ihre Klagebefugnis vor Gericht nachzuweisen, schwächt dies die öffentliche Kontrolle über Eingriffe in geschützte Naturräume – unabhängig davon, wie der jeweilige Einzelfall in der Sache ausgeht.
Auch die Landtagsfraktion des Team K beschäftigt sich seit längerem mit dieser Problematik: Landtagsabgeordneter Franz Ploner hat sich mit mehreren Anfragen an die Landesregierung wiederholt für eine genaue Aufarbeitung der Situation rund um den Brixner Auwald eingesetzt.
Das Team K wird deshalb anregen, die Verfahren zur öffentlichen Beteiligung bei Bauleitplanänderungen mit Auswirkungen auf geschützte Waldflächen transparenter zu gestalten und zu prüfen, wie anerkannten lokalen Umweltorganisationen eine verlässlichere Rechtsgrundlage für ihre
Vertretungsbefugnis ermöglicht werden kann.
Eine Berufung gegen das Urteil obliegt allein den beteiligten Vereinen.
Categoria: Data: 10/09/2026
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