6 Meter breit müssen Rodelbahnen gemäß dem römischen Dekret Nr. 40/2021 sein. Ausnahmen dazu sind im Dekret nicht vorgesehen. In der SVP und Landesregierung scheint man sich zu diesem Gesetz noch uneinig zu sein. Nachdem der Parlamentarier und Rechtsanwalt Meinhard Durnwalder verkündet hatte, diese Bestimmung sei nicht auf bereits bestehende Rodelpisten anwendbar, gibt sich der zuständige Landesrat Schuler hierzu sehr zugeknöpft. “Man überprüfe, wie diese Bestimmung umgesetzt werden kann”, heißt es lapidar in einer Antwort auf eine Anfrage von Landtagsabgeordneten Alex Ploner. Gleichzeitig wird eingeräumt, dass Sicherheitsbestimmungen dieser Art in die Zuständigkeit des Staates fallen.
“Ich mache bereits seit einiger Zeit auf die neuen staatlichen Bestimmungen zu Rodelbahnen aufmerksam und weise auf die zum Teil recht eigenwilligen und restriktiven Regelungen für Rodelbahnen hin. Leider scheint sich die SVP-Vertretung in Landesregierung und Parlament selbst nicht im Klaren darüber zu sein, wie mit den neuen Bestimmungen umzugehen ist. Senator Meinhard Durnwalder behauptet, dass die Bestimmungen für bestehende Rodelpisten nicht anzuwenden sind, bleibt aber eine Erklärung für diese gewagte These schuldig. Gleichzeitig versichert die Landesregierung auf Nachfrage, dass die neuen Vorgaben derzeit geprüft werden. Von einer klaren Rechtslage sind solche Aussagen weit entfernt. Davon, dass bestehende Rodelpisten vom staatlichen Dekret ausgenommen seien, ist in keiner Zeile der Antwort des Landesrates Schuler die Rede. Entweder ist im Falle von Herrn Durnwalder der Wunsch der Vater des Gedankens oder die Landesregierung und die SVP-Vertreter in Rom arbeiten in dieser Thematik nicht zusammen und haben diese einschneidende Regelung einfach verschlafen”, ärgert sich Landtagsabgeordneter Alex Ploner.
Die Landesregierung nimmt mit der Antwort vom 23. September 2022 Stellung zu den Fragen des Landtagsabgeordneten Ploner zur neuen nationalen Regelung zum Rodelsport. Unverständlich ist insbesondere die Antwort auf die Frage, ob angesichts des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 40/2021 (6 Meter Breite) der Betrieb von Rodelwegen in Skigebieten weiterhin möglich sei. Während der Parlamentarier und Jurist Durnwalder die Nicht-Anwendbarkeit dieses Dekretes auf bereits bestehende Anlagen medial verkündet, ist der Betrieb von solchen Rodelwegen laut Landesregierung nur bis zur Umsetzung des Dekrets 40/2021 durch ein Landesgesetz gesichert. Laut Landesrat Schuler muss das Skipistengesetz des Landes baldmöglichst an das nationale Dekret angepasst werden. Alex Ploner wollte auch wissen, ob es die Abgeordneten der SVP schlichtweg verschlafen haben, rechtzeitig in Rom zu dieser Regelung zu intervenieren und die heimische Expertise einzubringen. Auch darauf gibt es von Schuler nur eine ausweichende Antwort. Die Südtiroler Verwaltung sei “über eine interregionale technische Kommission informiert gewesen und es habe bereits ein ausgearbeiteter Text bestanden ”, so die Antwort.
“Nach der Ablehnung meines Rodelgesetzes im Jahre 2019 habe ich immer darauf gedrängt, diesen Bereich doch endlich sinnvoll zu reglementieren, bevor man uns mit unserer Expertise im Rodelsport zuvor kommt. Dies scheint nun passiert zu sein. Die Kritiker meines Gesetzesvorschlags sollten nun schleunigst versuchen zu retten, was noch zu retten ist. Zwei Monate vor Beginn der Wintersaison sind die Regeln nach wie vor chaotisch und unklar. Früher oder später wird sich zeigen, wer am Ende Recht behält. Ich hoffe nicht, dass hier zu lange zugewartet und Dinge politisch verschlafen wurden, zum Schaden des Wintersports in Südtirol”, so Alex Ploner abschließend.