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Durchführungsbestimmungen weiterhin ohne Transparenz: Akteneinsicht nach 50 Jahren Geheimnistuerei abgelehnt
Mit 28 Gegenstimmen und 26 Ja-Stimmen hat der Regionalrat den Antrag 4/XVII des Team K knapp abgelehnt, der darauf abzielte, Transparenz und Zugänglichkeit in einem der bedeutendsten — und undurchsichtigsten — Bereiche der Autonomie einzuführen: der 12er und der 6er Kommission.
Die vom Landesrat Locher im Namen der Landesregierung vorgebrachte Begründung war ebenso knapp wie aufschlussreich: Der Antrag sei „zu komplex“ und es gäbe einfachere Lösungen. Eine Rechtfertigung, die in der Praxis auf einen weiteren Aufschub und die Bestätigung des Status quo hinausläuft. Der politische Kernpunkt ist jedoch weitaus tiefgreifender.
Von 1973 bis heute haben die Paritätischen Kommissionen rund 190 Durchführungsbestimmungen zum Autonomiestatut erarbeitet und dabei die Entwicklung der Zuständigkeiten sowie das Gleichgewicht zwischen Staat und Autonomie maßgeblich beeinflusst. Dennoch bleibt das enorme Dokumentenerbe — bestehend aus Dossiers, Gutachten, Berichten und Protokollen — für Regionalräte, Wissenschaftler und Bürger weitgehend unzugänglich.
Eine Situation, die offen im Widerspruch zu den Grundprinzipien einer modernen Demokratie steht: Transparenz öffentlicher Entscheidungen; Zugänglichkeit von Informationen; demokratische Kontrolle über Akte, die die Autonomie betreffen. Heute, mitten im digitalen Zeitalter, während Institutionen aller Ebenen fortschrittliche Datenbanken und offene Konsultationswerkzeuge einführen, bleibt der normative Kern der Sonderautonomie verschlossen wie ein Buch mit sieben Siegeln.
Noch widersprüchlicher ist die Tatsache, dass der Präsident der Region Arno Kompatscher erst vor wenigen Monaten im Plenum erklärt hatte, „es gebe nichts zu verbergen“ und Transparenz sei ein gemeinsamer Wert. Worte, die leider eben nur Worte geblieben sind.
Der Antrag des Team K führte keine Revolution ein, sondern pocht auf ein Minimum institutioneller Pflicht: das Dokumentenerbe, das die Durchführungsbestimmungen des Statuts begleitet, zu digitalisieren, zu bewahren und — zumindest den Abgeordneten — zugänglich zu machen. Seine Ablehnung bedeutet, ein undurchsichtiges System aufrechtzuerhalten, in dem entscheidende Beschlüsse für die Autonomie weiterhin ohne angemessene Kenntnis- und Kontrollmittel entstehen.
Dennoch zeigt die knappe Mehrheit, mit der der Antrag abgelehnt wurde, dass sich innerhalb des Regionalrates eine gewisse Sensibilität abzuzeichnen beginnt. Genau dieser Umstand erlaubt es, mit Zuversicht auf die Möglichkeit zu blicken, dass in naher Zukunft endlich eingegriffen werden kann, um diesen schwerwiegenden institutionellen Missstand zu beheben und Transparenz sowie Rechenschaftspflicht wieder in den Mittelpunkt des Funktionierens der Autonomie zu rücken.



