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Die Antwort von Bildungslandesrat Philipp Achammer auf eine Landtagsanfrage von Alex Ploner (Team K) bestätigt eine besorgniserregende Realität: Die Unterstützung von Kindern mit Behinderung ist in Südtirol nicht einheitlich geregelt, sondern hängt maßgeblich vom jeweiligen Sprachschulsystem und von lokalen Entscheidungen ab.
Während im deutschen und ladinischen Schulsystem fixe Mindestquoten für Integrationslehrpersonen vorgesehen sind, aber auch diese Quoten unterschiedlich sind, gibt es im italienischen Schulamt keine objektiv festgelegten Zuteilungskriterien. Die konkrete Verwendung der Ressourcen liegt dort – wie auch in den anderen Systemen – im Ermessen der jeweiligen Schulführung. Damit wird klar: Integrationsstunden sind kein individuell gesichertes Recht, sondern Teil eines steuerbaren Gesamtkontingents. Stunden können gekürzt, verschoben oder anderen Schüler:innen zugewiesen werden – ohne landesweit einheitliche Vorgaben und ohne wirksame Kontrolle.
„Das bedeutet, dass das Recht auf Unterstützung nicht primär vom Bedarf des Kindes abhängt, sondern von Verwaltungssystemen, Sprachzugehörigkeit und lokalen Rahmenbedingungen. Das ist mit einer inklusiven Schule nicht vereinbar“, kritisiert Alex Ploner (Team K).
Besonders problematisch ist, dass die Landesregierung zwar Verantwortlichkeiten an die Schulen delegiert, aber selbst keine verbindlichen Standards festlegt. Familien berichten von gekürzten Stunden ohne Begründung, Lehrpersonen von Überforderung und die Landesverwaltung sieht sich nicht zuständig.
„Inklusion darf kein Lotteriespiel sein. Wer gleiche Rechte verspricht, muss auch gleiche Mindeststandards garantieren – unabhängig vom Schulamt oder der Sprache. Ich erhalte immer wieder Rückmeldungen aus der Schule. Stunden werden ohne Erklärung gestrichen, Familien bleiben ohne Antworten, Lehrpersonen sind überfordert. Das ist eine Realität, die nicht länger ignoriert werden kann.“, so Alex Ploner.
Das Team K fordert die Landesregierung auf, umgehend transparente, landesweit einheitliche Kriterien für die Zuweisung von Integrationsstunden festzulegen und den individuellen Förderbedarf der Kinder ins Zentrum zu stellen.



