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Medizinisch assistierter Suizid hat im Omnibusgesetz nichts verloren
Das Wirrwarr rund um den blinden Passagier „Medizinisch assistierter Suizid“ hat mit der Aussetzung des Gestzestextes durch die Mehrheit im Südtiroler Landtag ein Ende. Sehr zur Erleichterung des Team K, das vor anderthalb Jahren selbst einen Gesetzesentwurf zu den Verfahrensabläufen nach den Vorgaben des Verfassungsgerichtshofes eingebracht hatte.
„Der Gesetzestext von Landesrat Hubert Messner war einfach oberflächlich formuliert und inhaltlich zu wenig durchdacht“, sagt der Team-K-Abgeordnete Franz Ploner, seines Zeichens selbst Arzt, Schmerztherapeut und Medizinethiker. „Und insbesondere hat ein Gesetzestext über ein so komplexes als blinder Passagier im Sammelsurium eines Omnibusgesetzes nichts verloren. Regelrecht entsetzt war ich über die Stellungnahme von SVP-Fraktionssprecher Harald Stauder auch zu den Beweggründen der Rücknahme des Gesetzestextes. Sie hat eines offengelegt: Es herrscht höchster Klärungsbedarf queerbet durch Politik und Gesellschaft, was „assistierter Suizid‘ bedeutet. Stauders Formulierung ‚an der Hand sterben, nicht DURCH die Hand‘ führte mir in erschreckender Weise vor Augen, wie hilflos man dem Thema gegenübersteht und wie undifferenziert hier Meinungsmache passiert. Hier werden aktive und passive Sterbehilfe und assistierter Suizid wahllos in ein und denselben Topf geworfen, ein ethisch überaus heikles Thema zerredet und emotionale Ängste geschürt“, sagt Ploner. „Mit der Rücknahme Gesetzestextes aus dem Sammelgesetz eröffnet sich die Chance, sich differenziert mit der Thematik zu befassen und einen ethisch-moralisch und medizinisch möglichst umfassenden Rahmen – und ich meine hier ausdrücklich auch für einen seriösen Diskurs in der Gesellschaft zu führen – ergebnisoffen und wertegebunden und über Parteidünkel hinweg, zu erarbeiten. Leben und Sterben-Dürfen darf nie und nimmer und in keiner zivilen Gesellschaft zum Diskursprivileg irgendwelcher ideologischgefärbter er Verbrämung verkommen.“
Das Team K fordert indes verstärkt: Das Thema „Sterben und Sterbekultur“ muss auch in Südtirol definitiv aus der Tabuzone geholt werden. Ein funktionierendes Palliativnetz, niederschwelliger Zugang dazu und eine umfassende medizinisch, psychologisch und ethisch fundierte Betreuung und Aufklärung gehört ebenso dazu wie auch die Debatte eines Suizidpräventionsgesetzes. Ein solches differenziert nämlich auch ganz klar zwischen Suizidgedanken und Suizidwünschen insbesondere in Krisensituationen und einer vom freien Willen getragenen festen Entscheidung, das eigene Leben zu beenden. Diese Unterscheidung zielt darauf ab, staatlich geförderte Hilfen für Menschen in suizidialen Krisen zu ermöglichen, ohne das Recht auf selbstbestimmtes Sterben einzuschränken. Der italienische Verfassungsgerichtshof hat bereits vor sieben Jahren festgelegt, dass Menschen auch in Italien ein Recht auf eine Assistenz beim Suizid haben. Die Regionen und Provinzen müssen jetzt die Debatte führen können, ohne dass ihnen der Vorwurf gemacht wird, sie seien mit der Giftspritze unterwegs. Ich bin mir sehr klar bewusst, dass wir diese Frage in einer durchökonomisierten medizinischen Welt führen, auf der ein hoher wirtschaftlicher Druck lastet. Wir leben in einer Welt, in der Menschen einer furchtbaren Logik der Nützlichkeit ausgesetzt sind, in der sie am Ende selbst sagen: „Ich bin zu nichts mehr nütze.“ Dem gilt es mit einem durchdachten Gesetz und viel Fingerspitzengefühl vorzubeugen.
Der Landtagsabgeordnete Franz Ploner betont: „Als Arzt bin ich Anwalt des Lebens. Sterben ist ein Teil des Lebens. Leben und Sterben müssen in Würde und selbstbestimmt erfolgen dürfen. Aus Überzeugung biete ich daher über die Parteigrenzen hinweg meine Bereitschaft an, aktiv an einem Landesgesetz mitzuwirken, das Verfahrensabläufe zu Leben und Sterben regelt, den Willen von Betroffenen respektiert und Mediziner:innen und Pflegenden freie Entscheidung und Straffreiheit garantiert.“



