Team K Abgeordneter Peter Faistnauer erhebt Bedenken gegen den von der SVP Fraktion eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung der Bestimmungen der Nutzung öffentlicher Gewässer, denn diese gehen auf Kosten der Sicherheit.
Die SVP Fraktion hat beim II Gesetzgebungsausschutz einen Landesgesetzentwurf gezeichnet von den Abgeordneten Manfred Vallazza, Franz Locher und Josef Noggler eingebracht. Es geht dabei um die Änderung des Landesgesetzes Nr. 7 vom 30. September 2005 zu Bestimmungen auf dem Gebiet der Nutzung öffentlicher Gewässer: „Die Führung der im Rahmen einer Konzession vergebenen Wassernutzungsanlagen erfolgt nach den von der Landesregierung erlassenen Bestimmungen, wobei sich diese im Falle von Beregnungsleitungen ausschließlich auf die Zubringerleitungen gemäß Beschluss der Landesregierung Nr. 993 vom 13. September 2016, die in gemeinschaftlicher Nutzung durch Bonifizierungskonsortien stehen, beschränken. Von den von der Landesregierung erlassenen Bestimmungen ebenso ausgenommen sind Wasserableitungen, die im Waalsystem erfolgen.“ Nachdem der Antrag bereits in der Junisitzung nach dem Widerstand der Ämter vertagt wurde, heute nun die abermalige Vertagung. Die Antragsteller scheinen hier einen unausgereiften Antrag eingebracht zu haben.
Diese Änderungen können nämlich zu einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit führen. Defekte Bewässerungssysteme können von kleinen Überschwemmungen bis Hangrutschen – man erinnere sich an das schwere Zugunglück von Latsch vor 10 Jahren – verheerende Folgen mit sich bringen. Solche Art von Änderungen bringen keine Verbesserung, sondern führen in einen kaum mehr überschaubaren Bereich von Grauzone. Sie schaffen eine im Verhältnis geringe Ersparnis, aber am falschen Ort.
Seit Jahren wird den Betreibern von Beregnungsanlagen per Vorschriften ein großer Aufwand abverlangt, ohne jedoch die damit verbundenen Ausgaben abzufedern.
„Anstatt die Betreiber von der Pflicht einer Erstüberprüfung zu befreien, sollte die Landesregierung endlich die Erhöhung der Anlagensicherheit finanziell unterstützen.“ so Faistnauer.
Viele Anlagenbetreiber haben in den letzten Jahren Projekte eingereicht, welche die Anlagensicherheit erhöhen würden. Leider liegen diese seit Jahren in der Landesverwaltung auf, die Landesregierung lässt diese leider unbearbeitet.
Besonders in der Grünlandwirtschaft ist der Bau von Bewässerungsanlagen von großer Wichtigkeit. Dieser ist jedoch mit dem mageren Erlös aus der Viehwirtschaft nicht zu stemmen. Umso wichtiger erscheint es, diese Anlagen zu fördern, damit Ernteausfälle minimiert werden können.
„Mit dem Einbau von sensorüberwachten Druckventilen, welche 24 Stunden am Tag Werte an den Anlagenbetreiber liefern, könnte man von einer effektiven Sicherheit sprechen.“ zeigt sich Peter Faistnauer überzeugt. Vor allem bei neuralgischen Anlagen, welche Verkehrsinfrastrukturen und andere Infrastrukturen potenziell gefährden können, wäre diese 24 Stunden Überwachung dringend notwendig.