Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.
Rückerstattung Sanitätskosten: Wer Geld zurück will, muss weiterhin Papier einreichen
Wer in Südtirol die Rückerstattung von fachärztlichen Visiten oder diagnostischen Leistungen beantragen will, muss die Unterlagen auch in den nächsten Jahren noch persönlich und in Papierform beim Gesundheitssprengel abgeben. Eine digitale Einreichung ist weiterhin nicht möglich. Dies geht aus der Antwort von Gesundheitslandesrates auf eine Anfrage der Team K Abgeordneten Maria Elisabeth Rieder hervor.
Besonders enttäuschend ist die Begründung des Landesrates. Mehrfach verweist er darauf, dass der zugrunde liegende Beschluss aus dem Jahr 2014 stamme und die Digitalisierung damals noch nicht den heutigen Entwicklungsstand erreicht habe. Gleichzeitig räumt er selbst ein, dass eine Anpassung an die heutigen technischen Möglichkeiten und Anforderungen einer bürgernahen Verwaltung sinnvoll wäre. Konkrete Zeitpläne oder verbindliche Zusagen gibt es jedoch nicht. Stattdessen ist lediglich von „konkreten Absichten“ die Rede.
„Die Begründung, dass die Regelung aus dem Jahr 2014 stammt, ist eine schwache Ausrede“, kritisiert Maria Elisabeth Rieder „Es ist höchst an der Zeit die Verfahren zu modernisieren. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf einfache, digitale Verwaltungswege und nicht auf unnötige Wege zu den Gesundheitssprengeln mit Papierunterlagen unter dem Arm.“
Besonders unverständlich ist, dass sogar die Vorlage der Originalrechnung weiterhin vorgeschrieben ist. Auch hier verweist der Landesrat lediglich auf die Vorgaben eines Beschlusses aus dem Jahr 2014. Dass im Jahr 2026 digitale Rechnungen, elektronische Identifizierungssysteme und sichere Online-Dienste längst zum Standard gehören, findet in der Praxis des Sanitätsbetriebes weiterhin keine Anwendung
Für die Team K Abgeordnete zeigt die Antwort einmal mehr, dass die viel zitierte Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung dort endet, wo sie für die Bürgerinnen und Bürger tatsächlich spürbar werden müsste: „Von einer modernen und bürgernahen Verwaltung kann keine Rede sein, wenn Anträge weiterhin ausgedruckt, unterschrieben und persönlich abgegeben werden müssen. Die Menschen erwarten sich zu Recht digitale Lösungen und keine Ankündigungen ohne konkreten Umsetzungstermin.“
Die Antwort der Landesregierung lässt daher vor allem eines erkennen: Eine echte Digitalisierung des Verfahrens ist weiterhin nicht in Sicht.



