Der Landesgesetzentwurf des Team K Nr. 48/20 mit dem Titel „Änderung des Landesgesetzes vom 21. August 1978, Nr. 46, Maßnahmen betreffend die Zivilinvaliden, die Zivilblinden und die Gehörlosen“ eingebracht im IV. Gesetzgebungsausschuss wurde von der Mehrheit abgelehnt mit der Begründung der Gesetzentwurf enthalte inhaltliche und technische Mängel. Trotz wiederholter Nachfrage konnte die Präsidentin des IV. Gesetzgebungsausschusses Jasmin Ladurner diese technischen Mängel bisher nicht spezifizieren. Landesrätin Waltraud Deeg kündigte unmittelbar nach Ablehnung des Gesetzesentwurfs des Team K einen eigenen Gesetzesentwurf an.
Dies vorweg,
richte ich folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung:
1. Wann ist mit dem angekündigten neuen Gesetzesentwurf zu rechnen?
2. Werden zwischenzeitliche Hilfsmaßnahmen aufgrund der Verzögerung eines neuen Gesetzentwurfes und der Regelung der Materie in Erwägung gezogen?
3. Worin bestehen die technischen und inhaltlichen Mängel, die laut Pressemitteilung vom 03. Juni 2020 von Seiten der Kommissionspräsidentin Ladurner angesprochen worden sind und aufgrund derer der Gesetzentwurf „Anderung des Landesgesetzes vom 21. August 1978, Nr. 46, Maßnahmen betreffend die Zivilinvaliden, die Zivilblinden und die Gehörlosen“ abgewiesen wurde?