Das Brixner Becken war in der Vergangenheit von Auwäldern bedeckt. Diese sind nach und nach Siedlungs- und Landwirtschaftsgebiet gewichen. Die kleinflächigen Auwaldreste sind Überbleibsel der vergangenen großflächigen Ausbreitung. Eine weitere Reduzierung dieser Flächen sollte gerade nach der Corona-Krise und des anbahnenden Klimawandels eigentlich ein Tabu sein. Diese noch letzten Auwaldreste sind somit von fundamentaler Bedeutung für die heimische Flöra und Fauna.
In diesem Zusammenhang muss daran erinnert werden, dass Pflanzen- und Tierarten von Feuchtlebensräumen starke Rückgänge hinnehmen müssen und stark gefährdet sind. Insgesamt konnten laut Bericht der Umweltgruppe Eisacktal und einer Presseaussendung des Dachverbandes für Natur- und Umweltschutz im besagten Auwaldstück 64 Vogelarten beobachtete werden, von denen 29 Arten ihre Brut im besagten Waldstück haben. Dieser verbliebene Auwaldrest in der Brixner Talsohle bildet ein wichtiges Trittsteinbiotop für geplante zukünftige Biotopvernetzungsmassnahmen — Maßnahmen die die Europäische Union seinen Mitgliedsstaaten vorschreibt.
Dies vorausgeschickt,
ersucht man die Landesregierung um die Beantwortung folgender Fragen
1. Welche Brutvogelarten, Käferarten, Tag- und Nachfalterarten wurden im besagten Brixner Auwald nachgewiesen? Ersuchen um Auflistung rezenter Daten?
2. Konnten im Auwald Fledermausarten nachgewiesen werden? Wenn ja, welche?
3. Werden und wurden im Auwald Tierarten nachgewiesen, die in ihrem Bestand gefährdet sind und auf der Roten Liste Südtirols aufscheinen? Wenn ja, welche? Gibt es hierfür entsprechende Schutzmaßnahmen?
4. Welche der Arten ist nach Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen eine zu schützende Art?
5. Ui welchem geschützten Lebensraum der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen gehört der Lebensraum 61210 „Grauerlen-Auwälder“?
6. Zu welchem geschützten Lebensraum der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen gehört der Lebensraum 61300 „Eichen-Ulmen-Eschen-Hartholsauwald (Ulmenion)“?