Mit dem Beschluss Nr. 1503 vom 27.12.2016 hat die Landesregierung einen ersten Schritt zur Umsetzung der europäischen und nationalen Verordnungen gesetzt, nämlich die Bemessung und Erfassung der abgeleiteten Wassermengen. Eine weitere wesentlicher Maßnahme der zugrunde liegenden EU-Verordnungen, welche bisher noch nicht umgesetzt wurde, ist die Festlegung eines Wasserzinses. Die durch die Wasserzinse eingetriebene Gelder sollen für Maßnahmen im Bewässerungsbereich eingesetzt werden.
Dies vorweg, richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung:
1. Werden die Gebühren-Richtlinien für die geforderte Festlegung der Wasserzinsen
noch während des heurigen Jahres erlassen?
2. Wer führt die wirtschaftliche Analyse durch, welche Grundlage für die Bemessung
der Wasserzinsen ist?
3. Wurde diese Analyse bereits in Auftrag gegeben?
4. Wie gedenkt die Landesregierung vorzugehen, wenn die Ergebnisse einer
solchen Analyse am 01.01.2020 nicht vorliegen?
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