Die Strecke Franzensfeste-Innichen ist bis auf weiteres gesperrt und es verkehren für mehrere Wochen keine Züge. Normalerweise erfolgt die Bezahlung dieser durch die Konzessionäre im Auftrag des Landes durchgeführten Zugdienste im ÖPNV nach der Anzahl an gefahrenen Kilometern. Wie wird aber diese Zeit, in der ein Großteil der Züge der Konzessionäre steht, mit dem Land verrechnet werden?
Denn es ist klar, dass in dieser Zeit trotz des Ausfalls der Linie, weiterhin Kosten entstehen. Laut Informationen versuchen die Konzessionäre, die Zeit teilweise zu nutzen, um den angehäuften Urlaub der Angestellten abzubauen, das Personal auf Kurse zu schicken oder auf anderen Linien einzusetzen bzw. für andere Arbeiten einzuteilen. Es ist klar, dass diese Ersatzarbeiten im Sinne des Auftraggebers größtenteils unproduktiv sind und die Fixkosten bleiben. Wenn nun diesen laufenden Kosten auf der anderen Seite ein Ausfall der Leistungen und der damit verbundenen Einnahmen gegenübersteht, dann kann man davon ausgehen, dass der Konzessionär versuchen wird sich schadlos zu halten und aufgrund höherer Gewalt das Anrecht auf die Bezahlung der ausgefallenen Leistungen einfordern könnte.
Die Landesregierung wird um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen im Sinne der Geschäftsordnung ersucht:
- Wie wird die Zeit der Schließung der Zugstrecke Franzensfeste-Innichen, in der ein Großteil der Züge der Konzessionäre steht, von diesen mit dem Land verrechnet werden?
- Wird das Land (und somit der Steuerzahler) für den Dienstausfall zur Kasse gebeten? Wenn ja, wie?
- Wie wird der Busersatzdienst verrechnet?
- Hat das Land als Konzessionsgeber die Qualitätsstandard des Busersatzdienstes im Pustertal kontrolliert?