Mit dem Beschluss Nr. 62 vom 5. Februar 2019 und Nr. 131 vom 26. Februar 2019 passt die Landesverwaltung die geltenden Bestimmungen für Zöliakie–Betroffene an das Ministerialdekret vom 17. Mai 2016 und das Dekret des Gesundheitsministeriums vom 10. August 2018 an. Damit werden u.a. die monatlichen Kostengrenzen, die einen kostenlosen „Einkauf“ in konventionierten Handelsbetrieben ermöglichen, gesenkt und nach Geschlechtern getrennt. Ebenso wird die Abrechnung verkompliziert und die Einkaufsmöglichkeiten eingeschränkt. Nach Protesten von Betroffenen und Handelstreibenden wurde der Beschlussantrag bis 1. Juli 2019 ausgesetzt. Landesrat Widmann kündigte Anpassungen an.
Dies vorweg, richten wir folgende Frage an die Südtiroler Landesregierung
- Treten die Neuregelungen am 1. Juli in Kraft?
- Wurden Anpassungen vorgenommen? Wenn ja, welche?
- Wird die Beitragsdifferenzierung nach Geschlecht aufgehoben?
- Wird eine elektronische Abrechnungs– oder Zahlungsmöglichkeit eingeführt?
- Wird es Einkaufsmöglichkeiten auf dem freien Markt geben?