Das über 40 Jahre alte Gebäude des Bezirksaltenheimes in Sterzing entspricht aufgrund der baulichen und technischen Mängel nicht mehr den heute geforderten Standards. Seit Jahren wird zwischen den Bürgermeistern des Einzugsgebietes und dem Bezirkspräsidenten versucht, die beste bauliche Neugestaltungsvariante zu finden.
Es haben sich immer wieder folgende Fragen gestellt:
- Ist ein Neubau oder eine Sanierung vorteilhafter?
- Wenn ein Neubau, soll dieser in Trockenbauweise oder Massivbauweise erfolgen? Die voraussichtlichen Baukosten belaufen sich auf geschätzte 10 – 12 Mio €, welche nach Abzug der Fördersumme durch das Land anteilmäßig auf die lokalen Gemeinden des Bezirkes Wipptal verteilt werden müssen.
Aufgrund der aktuellen Gemeindenfinanzierung müssen dafür die jährlichen Investitionsgelder, welche eigentlich für strukturelle Vorhaben in der Gemeinde vorgesehen sind, verwendet werden.
Die Landesregierung wird um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen im Sinne der Geschäftsordnung ersucht:
1. Warum wird im Sinne der Subsidiarität die Bezirksgemeinschaft als Träger der Struktur nicht direkt mit der Finanzierung beauftragt und die Mittel direkt der Bezirksgemeinschaft zugeteilt, ohne dass die einzelnen Gemeinden die Investitionsgelder teilweise zweckbinden müssen?
2. Welche Institution wird haftbar gemacht, wenn die Gefahr einer Legionelleninfektion sich konkretisiert?