Warum wir das Landesgesetz „Finanzierung im Tourismus“ um das Kapitel airBnB & Co. in punkto Ortstaxe ergänzen müssen!
Wer in Südtirol und anderswo nächtigt, zahlt eine Nächtigungsabgabe, auch Orts- oder Kurtaxe genannt: pro Nacht, pro Person über 14 Jahren, abgestuft nach Beherbergungstyp und Beherbergungskategorie an die jeweilige Gemeinde, in der eine gewerbliche oder nicht gewerbliche Beherbergungsstruktur angesiedelt ist.
Diese erfüllt zweierlei Funktion: ihr fällt eine meldeamtliche Rolle zu, damit die Sicherheitsbehörden sich ein Bild machen können, wer im Land sich gerade aufhält sowie und vielleicht auch vorrangig eine finanzielle. Schließlich dient sie, wie das entsprechende Landesgesetz bezeichnend heißt, ausdrücklich der Finanzierung im Tourismus.
Gewerblichen als auch nicht gewerblichen Betrieben wie Urlaub auf dem Bauernhof Betrieben und traditionellen Privatzimmervermietern, deren Gäste eine Kurtaxe zahlen, haben eines gemeinsam: sie sind mit einer Lizenz durch die Gemeinde zur Beherbergung von Gästen ausgestattet.
Dem gegenüber drängen jedoch immer mehr und immer stärker Vermittlungsplattformen auf den Markt, die sich zwischen Gast und Betrieb schalten und ohne eigenes physisches Eigentum de facto wie Konkurrenzbetriebe gegenüber anderen Betrieben auftreten. Airbnb & Co. sind solche Beispiele.
Dank dieser Software-Konzerne kann problemlos und oftmals ohne Lizenz ein Privater Einnahmen aus der Kurzzeitvermietung seiner oder ihrer Immobilie beziehen, denn auf eine Bewerbung, zum Beispiel durch den örtlichen Tourismusverein, ist heutzutage zum Füllen von Betten niemand mehr wirklich angewiesen.
Über die galoppierende weltweite Beliebtheit dieser Plattformen, aber auch ihre sehr überschaubare Bereitschaft, dort Steuern zu zahlen, wo sie ihre Einnahmen erzielen, verweisen wir sie auf die beigelegten Dokumente.
Sowohl der Erfolg dieser Plattformen als auch die sehr hohe Lukrativität der so vermieteten Wohnungen in Kurzzeitmiete lässt den Druck auf den Mietmarkt weiter steigen: dies hat zur Folge, dass der dauerhaft dort lebenden Bevölkerung leistbare Mietobjekte zur Langzeitmiete immer mehr de facto entzogen werden. Wohnungen werden immer teurer und das Leben der ansässigen Bevölkerung wird nicht einfacher.
Das ist die Grundlage für unseren Beschlussantrag, den wir bereits zu einem Zeitpunkt eingebracht haben, als uns eine Experten-Studie im Auftrag der Landeshauptstadt noch nicht bekannt war, die eine Verletzung der Spielregeln zu Lasten der “traditionellen” Tourismuswirtschaft in Bozen offengelegt hat mit Folge einer weiteren Anspannung des Langzeit-Mietmarktes.
AirBnB zu zwingen, eine Ortstaxe einzuheben und an die Gemeinden abzuführen, trägt dazu bei dass auch die Meldepflichten, die Lizenzen und die Steuern in der Folge von den Vermietern regelkonform gemacht werden müssen. Somit wird dem Ausufern der unlauteren Konkurrenz gegenüber den regulären gewerblichen wie nicht gewerblichen Betrieben Einhalt geboten.
Nicht nur in unserem Beschlussantrag, sondern auch in der Studie findet sich bei genauerem Durchlesen eine soziale Frage demographischer Sprengkraft, welche – auf Südtirol gemünzt – vor allem unsere bei Touristen besonders beliebten Städte in ihrer geballten Kraft erfasst und unabhängig von Team K auch die SVP, zumindest die von Bozen, in der Person ihres Wirtschaftsstadtreferenten Stefan Konder, in aller Klarheit erkannt hat:
Um nämlich diese vonJahr zu Jahr sprunghaft steigende Schattenwirtschaft zu beenden mit möglichst effizienter Wirkung müssten diese Plattform-Ökonomien enger in die Mangel genommen werden, was den Stadtreferenten laut TZ Meldung vom 11. Dezember 2019 (s. Dokumente Anlage) zur Aussage verleitet hat:
Dafür müsste aber das betreffende Landesgesetz abgeändert werden“, sagt Konder, „es wäre gut, wenn das möglichst bald geschehen würde“.
Also, liebe SVP, gehen wir es gemeinsam an und ergänzen wir wirkungsvoll das bestehende Landesgesetz, um bei den Erlösen aus Vermietungen über Airbnb & Co. Plattformen nicht auf die Ortstaxe zur Finanzierung im Tourismus auch durch diese Gästeschichten verzichten zu müssen bzw. auf eine gesellschaftlich nicht zu vertretende Kulanz der sogenannten Host-Vermieter angewiesen sein zu müssen.
Denn ein Goliath im Tourismus sollte nicht als ein David der Steuerzahler sich allzu leicht hinter seiner weltweiten Tätigkeit verstecken, der sich bei der Beachtung von steuerrechtlichen Bedingungen der einzelnen Ländern vorrangig um die geschäftsstörenden Folgen so sehr sorgt, dass er es sich nicht zu schade ist, über alle gerichtlichen Instanzen bis zum Europäischen Gerichtshof hinweg sein „Recht“ einzuklagen, in den Ländern, in denen die mitunter wichtigsten Umsätze erwirtschaftet werden, wenn möglich am allerwenigsten Steuern zu zahlen.
Italien rangiert bei diesen Umsätzen für Airbnb & Co. nämlich weltweit zwischen Platz 3 und 4! Umsätzen von ca. 200 Millionen EUR steht hingegen ein Hundertstel Bruchteil an Steuern gegenüber.
Aus einem Gebot des Schutzes des lauteren Wettbewerbsum den Gast, um das sich bereits in der Vergangenheit der HGV in den Worten seines Präsidenten wiederholt gesorgt hat, hat Team K daher diesen Beschlussantrag eingebracht und hofft auf möglichst breite Unterstützung, ist sie doch mit ein weiteres Tool, um des Overtourism einigermaßen Herr werden zu können.
Team K würde sich sehr freuen, insbesondere mit den für den Tourismus sprechenden Landtagsabgeordneten der anderen Fraktionen eine differenzierte Auseinandersetzung zum Thema führen zu können, denn Südtirol sollte sich bemühen, Spielmacher zu bleiben und NICHT als geographischer Austragungsort der Schaffung exorbitanter Umsätze zum bloßen Zuseher mutieren zu müssen! Das sind wir auch den Gemeinden unseres Landes schuldig.
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