Die Software scheint im Südtiroler Sanitätsbetrieb neben dem Vormerksystem eine nahezu unüberwindbare Hürde zu sein: “Zuerst gab es immer wieder Probleme datenschutz- und sicherheitsrelevanter Natur mit IKIS. Jetzt ist es die Elektronische Gesundheitsakte 2.0. Wie jetzt bekannt wurde, konnte man über den Zeitraum von 4 Monaten im Jahre 2021 sensible Daten einsehen. Es wurden dem Datenschutzbeauftragten und der Postpolizei mindestens fünf illegale Zugriffe auf Gesundheitsakten von Südtiroler Patientinnen und Patienten gemeldet. Schuld ist zum einen das Datenchaos bei der Verwendung dieser Software. Zum anderen sind Untersuchungen, Laborergebnisse und Facharztbriefe, die einer Patientin/einem Patienten zugeordnet sind, nicht direkt erkennbar, sondern müssen von der Hausärztin/dem Hausarzt mit Protokollnummern heruntergeladen werden. Eine untragbare Situation, die sofort zu beheben ist”, fordern der Team-K-Landtagsabgeordnete Franz Ploner und Hausarzt Eugen Sleiter.
Eugen Sleiter, Hausarzt und Team-K-Mitglied, betont, dass die Hausärzte die Problematik mit der EGA auch in Anwesenheit von Gesundheitslandesrat Hubert Messner zur Sprache gebracht hätten. “Die Hausärztin/der Hausarzt muss eine ganze Datenflut einsehen, bevor wir den eigentlichen gesuchten Befund finden. Dadurch wird die Patientin/der Patient gläsern, weil er mit seiner Zustimmung zur Einsicht in die EGA alle seine Akten freigibt. Der Arzt sieht Befunde, die einer Patientin/einem Patienten eventuell auch peinlich sind und die er dem Arzt verschwiegen hat. Andererseits sieht und öffnet die Hausärztin/der Hausarzt mit diesem Verfahren Akten, die zum aktuellen Zeitpunkt irrelevant sind, auf der Suche nach dem richtigen aktuellen Befund und übersieht dabei alte, wichtige Befunde, für die er dann verantwortlich gemacht werden kann, weil er sie geöffnet hat, auch wenn die Patientin/der Patient damals eine andere Hausärztin/einen anderen Hausarzt hatte”, gibt Eugen Sleiter zu bedenken.
Im Jänner 2021 und im Juni 2024 intervenierte der Datenschutzbeauftragte und stellte fest, dass die Autonome Provinz Bozen die staatlichen Richtlinien des Ministeriums, die im Ministerialdekret vom 7. September 2023 festgelegt worden waren, nicht einhalte und es daher weiterhin Verstöße bei der Aktivierung der Elektronischen Gesundheitsakte EGA 2.0 gebe. ”Das Team K setzt sich vehement für einen sicheren Zugang zur Gesundheitsakte ein, um bei Einsicht in die Krankenakte dann diese auch geordnet und richtig abgespeichert vorzufinden. Das wäre für alle Beteiligten eine Erleichterung und würde zu größerer Transparenz im Arbeitsablauf führen”, appellieren Franz Ploner und Eugen Sleiter in einer gemeinsamen Aussendung an den Gesundheitslandesrat und an die Verantwortungsträger im Sanitätsbetrieb.