Mit drei Ja- und drei Nein-Stimmen lehnte der vierte Gesetzgebungsausschuss des Landes heute den Gesetzentwurf des Team K zu ajournierten Bestimmungen über die Verwendung von Cannabisarzneimitteln für therapeutische Zwecke ab. Erstunterzeichner Franz Ploner, selbst Arzt und erfahrener Schmerztherapeut, verwies in seinem Antrag auf den Artikel 32 der italienischen Verfassung, der das Recht aller BürgerInnen anerkennt, medizinische Behandlungen auf der Basis von Cannabismedikamenten wie getrocknete Cannabisblüten und Cannabisextrakten zu erhalten. Nach umfangreichen Studien müsse laut Ploner in Südtirol wenigstens so weit gegangen werden, die Verfügbarkeit und den Einsatz dieser Arzneimittel im medizinischen Bereich zu vereinfachen und die bürokratischen Abläufe zu optimieren.
Einsatz von cannabinoiden Wirkstoffen in der Therapie, Verschreibung und Bezug derselben sind hierzulande immer noch mit großen Vorbehalten behaftet. Als Mediziner und ausgebildeter Schmerztherapeut weiß Landtagsabgeordneter Franz Ploner allerdings um die therapeutische Wirkung von Cannabispräparaten und kennt die mittlerweile zahlreichen internationalen Studien dazu: “In vielen Studien konnte der Nutzen einer Therapie mit Cannabisarzneimitteln bei Erkrankungen, bei denen konventionelle Behandlungsverfahren keine ausreichende Linderung von Symptomen wie Spastik, chronische Schmerzen, Übelkeit, Erbrechen oder Appetitlosigkeit oder in der Palliativmedizin brachten, gezeigt werden. Seit mehreren Jahren ist staatsweit die Verordnung von medizinischem Cannabis auf Rezept möglich”, sagt Franz Ploner.
Konkret fordert der Team-K-Landtagsabgeordnete in seinem Gesetzesantrag folgende Regelungen: “”Prinzipiell sollte für Patientinnen und Patienten bei attestiertem Bedarf der Bezug von Cannabisarzneimitteln unter ärztlicher Aufsicht in Krankenhäusern, konventionierten und nichtkonventionierten Fachambulanzen, in akkreditierten Krankenanstalten, in Praxen von Fach- und Hausärztinnen und -ärzten sowie im häuslichen Umfeld des Wohnsitzes oder Domizils der Patientinnen und Patienten erfolgen. Die Kosten für den Kauf von Cannabismedikamenten sollten zu Lasten des nationalen Gesundheitsdienstes gehen, wenn die Behandlung verschrieben wird. Parallel dazu ist das Land gefordert, Aufklärungsarbeit zur Verwendung, Wirkung und Risiken von Cannabinoiden zu machen, regelmäßige Fortbildungen fürs Gesundheitspersonal zum Thema anzubieten und in Zusammenarbeit mit öffentlichen Forschungsinstituten und Universitäten unter Einbeziehung des Sanitätsbetriebes Forschungsprojekte unter anderem zu Palliativbehandlung und Schmerztherapie in diesem Bereich zu forcieren. Mit der Ablehnung meines Gesetzesantrages ist die Tabuisierung dieser Arzneimittel wieder für einige Zeit festgemauert worden, und die Hoffnungen vieler betroffener Patientinnen und Patienten, die die Cannaboide als Medikamente zeitnahe brauchen, wurden wieder einmal mit einem unverständlichem Nein der Mehrheitsparteien zunichte gemacht”, bedauert Franz Ploner.