Der vom Landtagsabgeordneten Alex Ploner am 9. April 2019 vorgelegte Landesgesetzentwurf Nr. 17/19 zur Abänderung des Landesgesetzes vom 1. Juli 1993, Nr. 11, „Regelung der ehrenamtlichen Tätigkeit und Förderung des Gemeinwesens“ wurde im IV. Gesetzgebungsausschuss bei seiner Behandlung am 14. Juni 2019 abgelehnt.
Dieser Landesgesetzentwurf will im Sinne erhöhter Planbarkeit der Tätigkeiten und Veranstaltungen von ehrenamtlich tätigen Vereinen, in Anlehnung an das bestehende Landeskulturgesetz, die mehrjährige finanzielle Planungssicherheit auch auf die Vereine anderer Bereiche wie Sport, Sanität, Gesundheit, Jugend u. v. a. m. grundsätzlich gesetzlich als Regel verankern.
Auch das bisher schon für den Erhalt von Mitteln aus Fördertöpfen der Region bei Vereinen angewandte Prinzip der Mehrjahresfinanzierung geht seit längerer Zeit in diese Richtung. Dieses stellt somit auf einer anderen institutionellen Ebene die juristischen Weichen, damit die Attraktivität des Ehrenamts durch immer stärker grassierende Rechts- und vor allem Finanzunsicherheit nicht weiter in Bedrängnis kommt. Es ist zu befürchten und bereits zu beobachten, dass die Übernahme der Verantwortung für einen Verein und seine Mitglieder ein immer schwierigeres Unterfangen ist.
Auch der qualitativen und quantitativen Arbeit des neuen Dienstleistungszentrums für das Ehrenamt DZE, das Beratungsdienstleistungen für ca. 2300 ehrenamtlich tätige Vereine erbringen soll, ist gedient, wenn sich die vorrangig juristischen Rat suchende Vereine nicht noch zusätzlich mit Unsicherheiten über die Finanzierung ihrer Tätigkeiten herumplagen müssen.
Das äußerst knappe Ergebnis der Abstimmung im Gesetzgebungsausschuss, weiters die Würdigung des Ehrenamtes seitens aller Mitglieder des Gesetzgebungsausschusses und die Würdigung für den inhaltlichen Vorstoß des Team Köllensperger in dieser Sache sowie schließlich auch die Forderung des Präsidenten des Dachverbandes für Soziales und Gesundheit Martin Telser nach einer Mehrjahresfinanzierung für Vereine verdeutlichen, dass es im Sinne der Vereine und ihrer vielen ehrenamtlich tätigen Menschen ist, sich gemeinsam im Südtiroler Landtag nach Jahren der Versprechungen für eine Mehrjahresfinanzierung von Vereinen und ehrenamtlich arbeitenden Organisationen um eine Lösung bemühen.
Dies alles vorausgeschickt verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung,
- das Prinzip der mehrjährigen, auf mindestens drei Bilanzjahre ausgerichteten, finanziellen Planungssicherheit zur finanziellen Grundlage für die Tätigkeit für ehrenamtlich tätige Vereine einzuführen, von dem nur in begründeten Fällen abgewichen werden darf;
- die einzelnen weiteren spezifischen Fördergesetze für die Beitragsgewährung und Bezuschussung der Tätigkeit von ehrenamtlichen Vereinen entsprechend der Verankerung dieses Grundsatzes anzupassen.