Gemäß Art. 21, Abs. 1 des Bereichskollektivvertrages vom 07.04.2005 steht dem Südtiroler Sanitätsbetrieb jährlich ein Produktivitätsfond zur Verfügung. Diese finanziellen Mittel stehen für die Bezahlung von Produktivitätsprämien zur Verfügung und sind an folgende Leistungen gebunden: a) die Leistung von Mehrstunden, b) die Verwirklichung von Zielen und Programmen, die auf der Grundlage des Betriebsplans vereinbart wurden, c) die Verwirklichung von zusätzlichen von den Bezirksdirektionen vereinbarten
Zielen und Programmen.
Dies vorweg, richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung:
1. Wie viele Mehrstunden wurden im Jahr 2018 im Südtiroler Sanitätsbetrieb (aufgeteilt nach Gesundheitsbezirken) geleistet?
2. Wie viele dieser Mehrstunden wurden vom sozio-sanitären Personal geleistet?
3. Wie vielen MitarbeiterInnen (Vollzeit) entspricht die Anzahl der geleisteten Mehrstunden?
4. Wie vielen MitarbeiterInnen (Vollzeit) entspricht die Anzahl der vom sozio-sanitären Personal geleisteten Mehrstunden?
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