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Demokratie endet nicht am Rathaus: Mehrheit lehnt Mindestgarantien für Bürgerbeteiligung ab
Wer eine Petition einreicht, möchte gehört werden und nicht in einer Akte verschwinden. Wer sich in seiner Gemeinde engagiert, erwartet Transparenz, nachvollziehbare Entscheidungen und echte Mitgestaltung. Genau darüber wurde heute im Gesetzgbungsausschuss des Regionalrates diskutiert: Soll Bürgerbeteiligung ein wirksames demokratisches Recht sein oder weiterhin vom politischen Willen der jeweiligen Gemeindeverwaltung abhängen?
Der Gesetzentwurf Nr. 30 von Team K, mitunterzeichnet von der Fraktion der Grünen, zur Stärkung von Petitionen und Bürgerbeteiligung, wurde von der politischen Mehrheit abgelehnt. Vorgesehen waren grundlegende demokratische Garantien: mehr Transparenz bei Petitionen, eine verpflichtende Behandlung durch den Gemeinderat vor einer möglichen Archivierung, eine bessere Information über die Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger sowie eine regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit bestehender Beteiligungsinstrumente.
Im Mittelpunkt der Debatte im Ausschuss stand das Verständnis von kommunaler Autonomie. Während Vertreter der Gemeinden und der SVP die Ausgestaltung der Beteiligungsinstrumente den einzelnen Gemeinden überlassen wollen, sieht das Team K darin keine Frage der Organisation, sondern der demokratischen Rechte. Aus ihrer Sicht braucht eine starke Autonomie aktive und informierte Bürgerinnen und Bürger. Der Gesetzentwurf orientierte sich zudem am Zusatzprotokoll zur Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung über das Recht auf Teilhabe an den Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaften, das Italien 2023 ratifiziert hat.
„Wer Autonomie ernst nimmt, muss auch die Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger ernst nehmen. Eine lebendige Gemeinde entsteht dort, wo Menschen die Möglichkeit haben, Verantwortung zu übernehmen, Ideen einzubringen und politische Entscheidungen mitzugestalten. Besonders problematisch ist für mich die Vorstellung, dass Petitionen ohne politische Behandlung in den Gemeinderäten erledigt werden können“, erklärt Alex Ploner.
Konkret hätte das Gesetz vorgesehen, dass nach der Prüfung einer Petition ein begründeter Bericht erstellt und dem Gemeinderat vorgelegt werden muss, bevor das Anliegen archiviert werden kann. Bürgerinnen und Bürger sollten nachvollziehen können, wie ihr Anliegen behandelt wurde, welches Ergebnis die Prüfung erbracht hat und welche Position die gewählten Vertreterinnen und Vertreter dazu einnehmen.
„Eine Petition ist keine Formalität für das Archiv. Wer Bürgerinnen und Bürger zur Beteiligung einlädt, muss auch sicherstellen, dass ihre Anliegen sichtbar behandelt werden. Demokratie lebt von Transparenz, Rechenschaft und dem Vertrauen, dass Beteiligung tatsächlich etwas bewirken kann“, so Alex Ploner.
Für Team K bleibt damit eine zentrale Frage offen: Bedeutet kommunale Autonomie vor allem Entscheidungsfreiheit für Verwaltungen und politische Mandatare oder die Fähigkeit einer Gemeinschaft, ihre Zukunft gemeinsam zu gestalten? Die Diskussion wird nun im Regionalrat fortgesetzt.



