Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.
Landeshaushalt: Unsere Änderungsanträge für mehr Gerechtigkeit bei der Anwendung der Immobiliensteuer GIS
Das Team K hat mehrere Änderungsanträge zum Haushalt eingebracht, um die Anwendung der Immobiliensteuer (GIS) gerechter zu gestalten. Die Vorschläge betreffen die Möglichkeit für die Gemeinden, die Steuersätze für kurzfristige touristische Vermietungen stark zu erhöhen, die Befreiung von der sogenannten Super-GIS für im Ausland lebende Bürger, die im AIRE-Register eingetragen sind, sowie eine reduzierte GIS für Projekte des gemeinnützigen Wohnbaus.
Der erste Änderungsantrag betrifft die kurzfristigen touristischen Vermietungen, welche in Zeiten von AirBnB den Einheimischen Wohnraum entziehen. Derzeit können die Gemeinden für diese Immobilienarten einen ermäßigten Satz von bis zu 0,56 % anwenden. Der Vorschlag führt die Möglichkeit ein, stattdessen einen deutlich höheren Satz bis zum Niveau von 3,5% der sogenannten Super-IMI vorzusehen, wobei die Entscheidung den Gemeinden überlassen bleibt. Die touristischen Vermietungen müssen gegenüber der wünschenswerten Langzeitmiete an Einhemische einen deutlichen steuerlichen Nachteil haben, um die Wohnbedürfnisse der lokalen Gemeinschaften zu schützen.
„Auf diese Weise hätten Gemeinden, die sich in einer Wohnungsnotlage befinden, ein zusätzliches Instrument, um Wohnungen für den Mietmarkt verfügbar zu machen”, betont Paul Köllensperger.
Der zweite Änderungsantrag betrifft die Befreiung von der GIS, und vor allem von der sogenannten Super GIS für unsere Heimatfernen. Dieser Vorschlag war bereits einmal vom Team K eingebracht worden, aber abgelehnt, mit dem Verweis auf eine wahrscheinliche Anfechtung in Rom. Doch nun hat gerade erst am 4. Dezember 2025 die Kammer in Rom einstimmig den Gesetzesentwurf Nr. 956 angenommen, der genau das vorsieht: nämlich dass eine einzige Wohneinheit, die im Eigentum von Bürgern ist, die im Register der im Ausland lebenden Italiener (AIRE) eingetragen sind, als Hauptwohnsitz gilt – und somit von der GIS befreit ist.
„Es ist schlicht ungerecht, dass ein Südtiroler, der im Ausland lebt und sein Haus in Südtirol behält, genauso besteuert wird wie jemand, der aus Spekulation seine Wohnung leer stehen lässt“, betont der Erstunterzeichner Paul Köllensperger.
Schließlich schlägt ein weiterer Änderungsantrag vor, die GIS für Projekte des gemeinnützigen Wohnbaus auf 0,2 % zu senken. Diese Projekte, die vom Land zu 55 % mitfinanziert werden, haben das Ziel, Wohnungen zu einem gedeckelten Mietpreis für den Mietmarkt bereitzustellen und sind von grundlegender Bedeutung, um den Immobilienmarkt insbesondere in Bozen zu beleben. Es ist daher sinnvoll, die Steuerbelastung für diejenigen zu senken, die solche Projekte realisieren, und so zu einer realistischeren wirtschaftlichen Tragbarkeit in der Zukunft beizutragen.



