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Lebensende: Antrag von Team K zur regionalen Koordinierung abgelehnt
Der Regionalrat hat heute den Antrag, der die Einrichtung eines ständigen Austausches zwischen den autonomen Provinzen Trient und Bozen über gesetzgeberische, organisatorische und gesundheitspolitische Perspektiven im Zusammenhang mit der medizinisch assistierten Suizidbeihilfe vorsieht, abgelehnt
Der Vorschlag basierte auf der Feststellung, dass beide autonomen Provinzen das Thema Lebensende über unterschiedliche normative und organisatorische Wege angehen und dass es in Ermangelung einer umfassenden nationalen Regelung sinnvoll erscheint, die institutionelle Koordinierung und den Informationsaustausch zu fördern, um eine größere Einheitlichkeit beim Zugang zu den Rechten und den Verfahren zu gewährleisten. Der Antrag wurde nach einer ablehnenden Stellungnahme des Regionalpräsidenten Arno Kompatscher zurückgewiesen. Dieser vertrat die Auffassung, dass eine regionale Koordinierung in diesem Bereich einen problematischen Präzedenzfall in Bezug auf die gesetzgeberischen und administrativen Zuständigkeiten der beiden Provinzen darstellen könnte.
„Ich halte diese Begründung für wenig überzeugend“, erklärt der Abgeordnete Franz Ploner. „Unser Antrag wollte weder Zuständigkeiten von den Provinzen auf die Region übertragen, noch die Entscheidungsautonomie der Landtage einschränken. Er forderte schlicht das, was die Region grundsätzlich tun sollte: den Dialog, den Austausch und die Weitergabe von Informationen zwischen den beiden Provinzen in einer besonders sensiblen ethischen Materie, wie dem Lebensende, zu fördern. Gesundheitslandesrat Messner hat in Beantwortung einer meiner Anfragen erklärt, sich mit der Provinz Trient über die gesetzgeberischen Perspektiven im Zusammenhang mit dem medizinisch assistierten Suizid austauschen zu wollen. Unser Vorschlag beinhaltet folgende Punkte: einen transparenten institutionellen Rahmen zu schaffen, in dem Daten, Erfahrungen, Organisationsmodelle und rechtliche Bewertungen geteilt und ausgetauscht werden können.“
Laut Franz Ploner liegt das Risiko nicht in der Koordinierung, sondern in deren Fehlen.
„Wenn es um grundlegende Menschenrechte, Selbstbestimmung und den Zugang zu besonders komplexen medizinischen Fragen geht, besteht die Gefahr nicht darin, sich zu viel auszutauschen, sondern zu wenig. Ohne einen strukturierten Dialog laufen wir Gefahr, unterschiedliche Ansätze, unterschiedliche Zeitrahmen und Schutzniveaus zwischen Gebieten zu haben, die derselben Region angehören und Gesundheitsdienste und Gesundheitspolitik gemeinsam haben.“
Im Verlauf der Debatte betonte Franz Ploner zudem die Notwendigkeit, das Thema mit Genauigkeit zu behandeln. Der medizinisch assistierte Suizid, die aktive Sterbehilfe und die Palliativ- und Hospitzversorgung sind unterschiedliche Themen, die mit Professionalität und Fachkompetenz behandelt werden müssen. Das Verfassungsgericht hat die Würde der Person und die Selbstbestimmung als grundlegende Prinzipien definiert, die der Gesetzgeber zu respektieren hat, so das Team K abschließend.



