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Medizinisch assistierter Suizid: Team K fordert eine regionale Koordinierung, für einheitliche Rechte in ganz Trentino-Südtirol
Die Regionalratsabgeordneten von Team K haben auf Initiative von Franz Ploner einen Beschlussantrag eingebracht, um eine regionale Koordinierung beim Thema medizinisch assistierter Suizid zu fördern. Ziel soll es sein, zu verhindern, dass Patientinnen und Patienten von einer Provinz zur anderen reisen müssen, um ein vom Verfassungsgerichtshof anerkanntes Recht wahrzunehmen.
Die Regionalratsfraktion von Team K hat beim Regionalrat Trentino-Südtirol den Beschlussantrag Nr. 27/XVII eingereicht, mit dem die Regionalregierung aufgefordert wird, eine aktive Koordinierungsrolle zwischen den beiden autonomen Provinzen in der Frage des medizinisch assistierten Suizids zu übernehmen.
Ein wichtiger erster Schritt ist bereits erfolgt: Die Autonome Provinz Bozen hat angekündigt, in dieser Materie gesetzgeberisch tätig zu werden. Team K begrüßt diesen Schritt, übt jedoch Kritik an der gewählten Form: Die entsprechende Regelung wurde in ein Sammelgesetz (Omnibusgesetz) eingebettet, ein Instrument, das die parlamentarische Debatte verkürzt und die Möglichkeiten einer demokratischen Auseinandersetzung über eine so ethisch und rechtlich sensible Frage erheblich einschränkt.
Der Verfassungsgerichtshof hat zuletzt mit dem Urteil Nr. 135/2025 anerkannt, dass Regionen und autonome Provinzen die organisatorischen und verfahrensrechtlichen Aspekte des Zugangs zum assistierten Suizid regeln können, im Rahmen der geteilten Zuständigkeit auf dem Gebiet des Gesundheitsschutzes. Ein staatliches Rahmengesetz fehlt jedoch nach wie vor, was zu uneinheitlichen Verfahren und fehlenden systematischen Daten führt.
Ohne einen koordinierten regionalen Ansatz kann ein sogenannter „gesundheitlicher Binnentourismus“ drohen: Patientinnen und Patienten wären gezwungen, von der Prov. Bozen in die Priv. Trient und umgekehrt zu reisen, um ein Recht wahrzunehmen, das einheitlich im gesamten Regionalgebiet gelten sollte. Team K fordert daher, dass die Region Trentino-Südtirol einen gemeinsamen Gesetzgebungsprozess vorantreibt, begleitet von Anhörungen von Fachleuten aus Biorecht, Palliativmedizin und Gesundheitsethik, und die Ergebnisse an das nationale Parlament weiterleitet.



