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Team K für ein Recht auf selbstbestimmtes Lebensende
Team K begrüßt das Ziel, die Urteile des Verfassungsgerichtshofes zum medizinisch assistierten Suizid umzusetzen und damit ein bereits anerkanntes Recht auch praktisch zugänglich zu machen – und dies in einer Zeit, in der die nationale Politik eher in die entgegengesetzte Richtung geht. Die von der Landesregierung gewählte Vorgehensweise wirft jedoch erhebliche demokratische und inhaltliche Fragen auf.
Dieses Gesetz wurde kurzfristig als Änderungsantrag in das Omnibusgesetz 71/25 aufgenommen und wurde den Mitgliedern der Gesetzgebungskommission erst kurz vorher zugesandt. Dadurch wurde eine vertiefte Diskussion über eines der sensibelsten ethischen, rechtlichen und gesundheitspolitischen Themen verhindert. Dass die Mitteilung an einem Freitagnachmittag unmittelbar vor einem langen Feiertagswochenende erfolgte, verstärkt den Eindruck, dass die öffentliche Debatte möglichst klein gehalten werden sollte.
Team K setzt sich seit Langem für eine klare gesetzliche Regelung ein. Landtagsabgeordneter Franz Ploner hat bereits vor Monaten einen eigenen Gesetzesvorschlag eingebracht, der auf dem Urteil Nr. 242/2019 des Verfassungsgerichtshofes basiert und klare Verfahren, Fristen sowie die Einbindung des Landesethikkomitees vorsieht.
Auch inhaltlich bleiben Fragen offen: Im nun vorliegenden Text fehlt ein ausdrücklicher Bezug auf die grundlegende Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes. Zudem wäre die Zusammensetzung der multidisziplinären Kommission zu vertiefen. Das Fehlen eines Gutachtens der Landesethikkommission ist bedenklich.
„Beim Lebensende darf es keine Verfahrensabkürzungen geben. Wir unterstützen die Umsetzung eines vom Verfassungsgerichtshof anerkannten Rechts. Ein Thema dieser Tragweite verdient jedoch ein eigenes Gesetz, Transparenz und eine breite öffentliche Diskussion. Der Eindruck entsteht, dass hier kurzfristig eine politisch heikle Materie in das Omnibusgesetz aufgenommen wurde – auch um bereits bestehende Initiativen im Landtag zu übergehen. Die Bürgerinnen und Bürger haben Anspruch auf eine offene und sachliche Debatte“, erklärt Landtagsabgeordneter Franz Ploner.
Für Team K darf die Regelung des medizinisch assistierten Suizids nicht als Nebenthema zwischen Dutzenden anderer Bestimmungen im Ombudsgesetz behandelt werden. Es geht um Grundrechte, Selbstbestimmung, Medizin und gesellschaftliche Verantwortung – und deshalb um eine Frage, die eine eigenständige gesetzliche Regelung und eine breite öffentliche Diskussion verdient.



